In keinem anderen Bundesland ist der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen so groß wie in Vorarlberg – und das mit Abstand. Darauf macht der Equal Pay Day aufmerksam. In Vorarlberg fällt er in diesem Jahr auf den 10. Oktober. Das bedeutet, dass Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen ab diesem Tag bis zum Ende des Jahres statistisch gesehen gratis arbeiten.
Vorarlberger:innen erhalten im Durchschnitt 22,7 Prozent weniger Gehalt als Männer in Vorarlberg – ganze 14.719 Euro pro Jahr. Legt man diesen Einkommensunterschied auf Tage um, ergeben sich für die Vorarlbergerinnen 83 „unbezahlte“ Tage: vom 10. Oktober bis zum 31. Dezember. Dieses Geld fehlt den Frauen – im täglichen Leben und auf dem Pensionskonto.
Gehaltsunterschied in Wien nur halb so groß
Damit ist Vorarlberg – wie schon seit Jahren – Schlusslicht in Sachen Gehältergleichstellung. Österreichweit fällt der Equal Pay Day in diesem Jahr auf den 2. November (16,27 Prozent Gehaltsunterschied). Auf dem vorletzten Platz vor Vorarlberg liegt Oberösterreich mit 20,2 Prozent Gehaltsunterschied: Dort fällt der Equal Pay Day auf den 19. Oktober. Am geringsten ist der Gehaltsunterschied in Wien: Mit einem Unterschied von 11 Prozent fällt der Equal Pay Day dort auf den 22. November.
Teilzeit kein Argument für Differenz
Für die Berechnung des Equal Pay Days werden die Daten von ganzjährig vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verglichen. „Dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten – erstens wegen der großen Menge an unbezahlter Sorgearbeit innerhalb der Familie und zweitens aufgrund von fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten –, ist also keine Erklärung für diese gravierenden Gehaltsunterschiede“, unterstreicht Eva Fischer-Schweigkofler, Leiterin der Abteilung Familie und Beruf bei der AK Vorarlberg.
AK Expertin Fischer-Schweigkofler sieht ein wichtiges Instrument gegen die Gehaltsunterschiede in der Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie: „In Sachen Gehältergleichstellung würde es uns einen großen Schritt voranbringen, wenn die Arbeitnehmer:innen endlich mehr Einblick darin hätten, wie die Gehälter zustandekommen und wie viel eine Vergleichsgruppe verdient.“ Dieses Ziel wird mit der Lohntransparenzrichtlinie der EU verfolgt, weiß die Expertin: „Es geht darum, Entstehung und Unterschiede in den Gehältern sichtbar zu machen und ungerechtfertigte Differenzen endlich auch bekämpfen zu können – nicht darum, dass Einzelne ihr Einkommen offenlegen.“
AK Präsident Heinzle: „Gehaltsdiskriminierung ist mit nichts zu rechtfertigen“
AK Präsident Bernhard Heinzle setzt große Hoffnungen in die EU-Lohntransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt sein muss: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit ist in Österreich seit 1979 gesetzlich verankert. Mit einer konsequenten Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie bekommen Arbeitnehmer:innen endlich die Werkzeuge in die Hand, um dieses Recht durchzusetzen."
„Das Beschämende ist nicht nur die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern, sondern dass sich seit Jahren nichts ändert“, so Heinzle. „Die Benachteiligung von Frauen beim Gehalt hat System – in Vorarlberg ist das besonders ausgeprägt. Selbst bei gleicher Qualifikation im selben Job verdienen Frauen oft weniger als ihre männlichen Kollegen. Das ist durch nichts zu rechtfertigen und ein Armutszeugnis für die Gleichstellung.“
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