Achtung bei Überweisungen - Wer jetzt nicht aufpasst, könnte sein Geld verlieren

Wer ab Oktober eine Überweisung tätigt, muss nicht nur die IBAN des Empfängers korrekt eingeben, sondern auch den dazu passenden Namen. Die Banken sind künftig verpflichtet, diese beiden Angaben miteinander abzugleichen – und zeigen das Ergebnis der Prüfung farblich an.
Ampelfarben zeigen Übereinstimmung an
Sobald Name und IBAN eingegeben wurden, erscheint eine der folgenden Farbkennzeichnungen:
- Grün: Die Angaben stimmen überein ("Match").
- Gelb: Die Angaben stimmen fast überein, kleinere Abweichungen wie Tippfehler oder Abkürzungen werden erkannt. Die Bank schlägt den passenden Namen vor ("Close Match").
- Rot: Die Angaben stimmen nicht überein ("No Match").
- Grau: Die Prüfung konnte nicht durchgeführt werden – etwa bei technischen Problemen oder fehlenden Daten.
Einige Banken wollen anstelle von Farben sogar Emojis verwenden – das ist allerdings Geschmackssache.

Weiterhin Verantwortung beim Kunden
Wichtig zu wissen: Auch wenn die Überprüfung "Rot" zeigt, kann die Überweisung weiterhin durchgeführt werden. Die Bank weist aber deutlich auf das Risiko hin – wer trotz Warnung überweist, trägt die Verantwortung selbst.
Überprüft werden natürlich auch analoge, also per Hand ausgefüllte Überweisungen. In diesem Fall macht das der Kundenbetreuer direkt in der Bank. Allerdings: Bei Überweisungen, die in den Briefkasten der Bank geworfen werden, kann keine automatische Empfängerüberprüfung durchgeführt werden.
Zeit ist Geld
Technisch sind Überweisungen binnen Sekunden in Europa seit fast acht Jahren möglich. Vom 9. Oktober an müssen Geldhäuser ihrer Kundschaft nun solche Echtzeitzahlungen (Instant Payments) verpflichtend ermöglichen. Und weil Fehler bei Überweisungen teuer werden können, greifen zu diesem Stichtag zudem neue EU-Vorgaben, die Verbraucher besser vor betrügerischem oder fehlerhaftem Geldtransfer schützen sollen.
Das sind die wichtigsten Fragen:
Was bedeutet Echtzeitzahlung?
Lange war es in der Bankenbranche üblich, Überweisungen zu sammeln und dann stapelweise abzuarbeiten. Auch Aufträge, die Kunden online einstellten, wurden in der Regel erst mit Zeitverzug ausgeführt. Bei Instant Payments versprechen die Anbieter, dass das Geld binnen zehn Sekunden von einem Konto auf das andere Konto übertragen wird – und das rund um die Uhr, auch nachts und an Wochenenden.
Gibt es Instant Payments nicht längst?
Seit dem 9. Jänner 2025 müssen Banken und Sparkassen in Europa unabhängig von Tag und Stunde empfangenes Geld dem Empfängerkonto direkt gutschreiben. Die Gebühren für Echtzeitüberweisungen dürfen seither zudem nicht höher sein als für herkömmliche Überweisungen. Nun kommt die Pflicht zum Geldversand in Echtzeit hinzu, wenn Kunden diese Option wünschen.
Wie sollen sekundenschnelle Überweisungen sicherer werden?
Banken müssen vom 9. Oktober an bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht.
Wieso wird das eingeführt?
Bisher müsse ein Zahler den Daten vertrauen, die ihn per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). "Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?" Künftig würden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen, bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz.
Wie sieht so eine Empfängerüberprüfung praktisch aus?
Innerhalb weniger Sekunden bekommt derjenige, der eine Überweisung ausgefüllt hat, eine der folgenden Rückmeldungen:
- Name und IBAN stimmen überein
- Name und IBAN stimmen fast überein (mit Angabe des korrekten Namens)
- Name und IBAN stimmen nicht überein
Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung dem Kunden zurückmeldet, dass mit den Daten etwas nicht stimmt. Etwa dann, wenn auf der Überweisung der Name steht, den der Zahlende vom Ladenschild kennt, die Bank das Konto aber unter dem Namen des Firmeninhabers führt.
Der Kunde entscheidet auf Basis der Rückmeldung der Bank selbst, ob er die Überweisung freigibt oder nicht – auf eigenes Risiko.
Kostet der Check den Kunden was?
Zusätzliche Entgelte und Gebühren für die Kundschaft sollte der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) informiert: "Weder Zahler noch Zahlungsempfänger zahlen für die Empfängerüberprüfung."
Wenn ich bei einer Überweisung Fehler mache, ist das Geld weg?
Wichtig ist, in solchen Fällen schnell zu handeln: Wie bei einem Betrugsverdacht sollte man unverzüglich die Bank informieren. Ist das Geld schon auf dem anderen Konto gutgeschrieben, kann eine Rücküberweisung angefragt werden. Dann kontaktiert die Bank des Überweisenden die andere Bank, und diese wiederum ihren Kunden, auf dessen Konto das Geld fälschlicherweise gebucht wurde. Es gibt jedoch keine Garantie, dass man das Geld auch zurückbekommt.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Empfängerüberprüfung?
Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) ist Teil einer EU-Verordnung (EU 2024/886). Ziel ist, insbesondere beim Online-Banking für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgegeben wird. Vom 9. Juli 2027 an gilt die EU-Vorgabe innerhalb der gesamten Europäischen Union.
Wo gelten die neuen Regeln?
Die Empfängerüberprüfung gibt es für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten im Euroraum.
Der davon zu unterscheidende Euro-Zahlungsverkehrsraum ("Single Euro Payments Area"/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Die IBAN ("International Bank Account Number") soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.
Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie die Schweiz ist keine Empfängerüberprüfung vorgesehen.
(DPA)
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