Frau in Vorarlberg erschlagen - Geschworene beraten

Die Leiche der Frau wurde am 8. September 2024 in Kennelbach (Bezirk Bregenz) unweit einer Schrebergartenanlage in der Nähe der Bregenzer Ache von Passanten entdeckt. Das Opfer war mit mindestens sieben Schlägen gegen Kopf und Gesicht getötet worden. Die Tatwaffe - ein länglicher Gegenstand - wurde allerdings nicht gefunden, unmittelbare Tatzeugen gibt es keine, auch der genaue Tatort ist unbekannt. Eine knappe Woche später meldete die Polizei die Festnahme des 26-Jährigen. Dass der Gewaltakt in der Nacht auf den 4. September begangen wurde, sei eine Schätzung, sagte auch die Gerichtsmedizinerin. Es könnte ebenso zu einem späteren Zeitpunkt dazu gekommen sein.
Angeklagter zurechnungsfähig
Gerichtspsychiater Reinhard Haller hielt den Angeklagten in seinem Gutachten für zurechnungsfähig. Er schilderte den 26-Jährigen aber auch als emotional instabil und attestierte ihm eine Persönlichkeitsstörung und eine niedrige Reizschwelle. Außerdem habe der Angeklagte "erhebliche Drogenprobleme", was dieser bestritt.
Der Angeklagte, der mit dem Opfer zwei gemeinsame Kinder hat, von ihr aber getrennt lebte, wies bis zuletzt jegliche Schuld von sich. "Ich habe es nicht getan", beteuerte er zum Abschluss des Beweisverfahrens. Gelegentliche Treffen zwischen den beiden gab es immer wieder, auch Geschlechtsverkehr. Am Abend des 3. September fuhren der Mann und die Frau - beide spanische Staatsbürger und seit wenigen Jahren in Vorarlberg wohnhaft - zunächst mit dem Zug von Bregenz nach Bludenz. Dort wurde offenbar viel an Alkohol und Drogen konsumiert. Die Gerichtsmedizinerin ging bei dem Opfer von einem Alkoholpegel von zwei Promille aus. Ebenso wurde bei der 25-Jährigen Cannabiskonsum festgestellt, hingegen hat sie sich gegen die letztlich tödlichen Schläge nicht gewehrt. An der Hand und im Genitalbereich der Frau wurde DNA-Material des Angeklagten gefunden, aber keine DNA einer dritten Person.
Keine Erinnerung
Der Angeklagte sagte zunächst aus, sich nach der Rückfahrt nach Bregenz von der Frau getrennt zu haben. Später hieß es, er könne sich aufgrund seiner massiven Alkoholisierung in jener Nacht nicht mehr erinnern. Zeuginnen und Zeugen zeichneten überwiegend das Bild einer schwierigen Beziehung, in der es auch zu körperlichen Misshandlungen der 25-Jährigen gekommen sei. Diesen Vorwurf wies der 26-Jährige als unwahr zurück. Die Verteidigung sah einen "reinen Indizienprozess", aufgrund von E-Mails wisse man, dass eine dritte Person im Spiel gewesen sein könnte.
In den Schlussplädoyers wies der Staatsanwalt auf Widersprüche in der Verantwortung des 26-Jährigen hin, der seine Angaben immer wieder angepasst habe. Die Ergebnisse der DNA-Auswertung ließen aber keinen anderen Täter als den Angeklagten zu. "Es war eine ganz brutale Beziehungstat", so der Staatsanwalt. Die Privatbeteiligtenvertreter für die Mutter des Opfers und ihre beiden Kinder argumentierten ähnlich. In unmittelbarer Nähe zu einem Fluss lasse sich die Tatwaffe leicht entsorgen.
Verteidiger sah "Ermittlungspannen"
Der Verteidiger appellierte hingegen an die Geschworenen, aus einem Opfer nicht zwei zu machen. Er sah "Ermittlungspannen" und "Ermittlungsunsauberkeiten", ansonsten wäre sein Mandant zu entlasten gewesen. "Seine Schuld ohne Zweifel zu beweisen, das kann die Staatsanwaltschaft nicht", so der Verteidiger. Sollten die Geschworenen den Angeklagten mehrheitlich für schuldig des Mordes befinden, wird er zu einer Haftstrafe von mindestens zehn Jahren verurteilt.
(S E R V I C E - In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, ; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133)
(APA)
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