Justizwachebeamter wegen Nötigung von Insassinnen verurteilt
Der eine Vorfall hatte sich in einer Außenstelle der Anstalt ereignet. Dort hatte er mit einer Insassin Sex. Die Staatsanwaltschaft hatte dies als Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses gesehen. Das Gericht sprach ihn von diesem Vorwurf allerdings aus rechtlichen Gründen frei. Begründung: Die Frau habe nicht aus Angst vor Repressalien mitgemacht. Allerdings soll ihr der Mann danach noch nahegelegt haben, nichts zu erzählen - das wertete das Gericht als Nötigung.
Der zweite Vorwurf betraf eine zweite Untergebrachte, die er im März 2023 belästigt haben soll. Er habe sie demnach geküsst und beobachtet, als sie nackt unter der Dusche stand. Danach habe er gesagt, sie dürfe niemandem etwas erzählen, sonst werde sie nicht mehr aus dem Gefängnis herauskommen. Auch das wertete das Gericht - wie angeklagt - als Nötigung. Unterm Strich setzte es einen Schuldspruch wegen dreier Nötigungen und fünf Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab.
(APA)
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