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AfD soll 107 Kilo Gold ins Fürstentum chauffiert haben - mit einem Maserati

©AFP; Canva
Die AfD soll laut Recherchen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" im Jahr 2022 rund 107 Kilogramm Gold und weitere Vermögenswerte ins Fürstentum Liechtenstein verbracht haben.

Der Transport soll demnach per gemietetem Maserati erfolgt sein. Die Summe beläuft sich auf etwa zehn Millionen Euro.

Brisant ist nicht nur die Wahl des Transportmittels, sondern auch die Herkunft des Geldes: Es soll sich um das Erbe des Sanitärunternehmers Reiner Strangfeld handeln, der laut Bericht kurz vor seinem Tod im Jahr 2018 sein Testament zugunsten der AfD geändert haben soll.

Streit um Testierfähigkeit

Gegen das umstrittene Testament wehren sich 14 mutmaßliche Erben. Sie zweifeln die Testierfähigkeit des Erblassers an und fechten das Dokument seit zwei Jahren gerichtlich an. Bislang ist der Fall nicht entschieden. Dennoch soll die AfD bereits über Teile des Nachlasses verfügt haben.

Transport aus Niedersachsen

Den Recherchen zufolge wurde das Gold im Mai 2022 aus Bückeburg in Niedersachsen nach Liechtenstein gebracht. Verantwortlich für den Transport soll der damalige Bundesgeschäftsführer der AfD, Hans-Holger Malcomeß, gewesen sein. Er war zuvor Geschäftsführer eines Goldhandelsunternehmens und soll für die Dienstfahrt den Maserati gemietet haben. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es nicht. Malcomeß verweigerte laut Spiegel jede Stellungnahme.

Auch AfD-Schatzmeister Carsten Hütter ließ Anfragen unbeantwortet, erklärte jedoch: „Die AfD hat keinerlei Vermögen versteckt – im Gegenteil: Jegliche Vermögenswerte sind transparent in den Rechenschaftsberichten ausgewiesen.“ Es sei unerheblich, „auf welchem Konto oder in welchem Schließfach Vermögenswerte von Parteien verwaltet werden“.

Rechtlich nicht eindeutig geregelt

Ein Verstoß gegen geltendes Parteienrecht liegt demnach nicht zwingend vor. Die Bundestagsverwaltung teilte mit, dass keine Unregelmäßigkeiten in den Rechenschaftsberichten der Partei festgestellt worden seien. Solange sich die Vermögensverhältnisse aus den Unterlagen nachvollziehen ließen, bestehe kein Anlass für Nachfragen.

Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger von der Freien Universität Berlin sieht ebenfalls keinen klaren Gesetzesverstoß. "Man könnte allenfalls prüfen, ob das Einlagern von Vermögen im Ausland noch mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Verwendungszweck vereinbar ist", sagte sie. Selbst bei einem möglichen Verstoß gebe es jedoch keine Sanktionsmöglichkeiten.

Juristisches Nachspiel möglich

Die Erben des Millionärs vermuten hinter dem Goldtransport einen gezielten Versuch, das Erbe vor einem möglichen Gerichtsentscheid in Sicherheit zu bringen. Sie beantragten die gerichtliche Sicherstellung des Erbscheins, um der Partei den Zugriff auf den Nachlass zu entziehen.

Die AfD bestreitet ein solches Motiv. In einem Anwaltsschreiben heißt es, das Vermögen befinde sich „gesichert im Tresor“. Wo genau sich dieser Tresor befindet, wurde nicht genannt.

(VOL.AT)

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