Barrierefreiheit auf Wiener Einkaufsstraßen mangelhaft

Laut BGStG (Behindertengleichstellungsgesetz) sind Diskriminierungen durch Barrieren seit dem Jahr 2016 (nach einer zehnjährigen Übergangsfrist) verboten, was unter anderem eben auch einen stufenlosen Zugang in Gebäude und Geschäfte bedeutet. Der ÖZIV Bundesverband führt seit 2014 regelmäßige Studien durch, um die Zugänglichkeit der Geschäfte in Einkaufsstraßen zu erheben - 2024 wurden umgebaute bzw. umgestaltete Einkaufsstraßen in Wien unter die Lupe genommen. Eine positive Entwicklung konnte dabei nicht festgestellt werden: So waren bei der Studie im Jahr 2020 durchschnittlich 41,7 Prozent der untersuchten Geschäftseingänge stufenlos zugänglich, im Jahr 2024 waren es - laut ÖZIV auch aufgrund des eingeschränkten Samples - nur noch 35,5 Prozent.
Barrierefreiheit scheitere regelmäßig an Baugenehmigungen
47,7 Prozent der Geschäftseingänge hatten 2024 hingegen eine Stufe, 11,8 Prozent zwei Stufen, die restlichen fünf Prozent drei oder mehr Stufen. Als Vorzeigestraße etablierte sich hingegen die Mariahilfer Straße: Von 2014 bis 2024 erhöhte sich dort der Anteil an stufenlosen Geschäftseingängen von 64 auf 79,9 Prozent. Auf den hintersten Plätzen landeten die Lerchenfelder Straße (nur 17,7 Prozent stufenlose Geschäfte) sowie die Josefstädter Straße (23,6 Prozent ohne Stufen).
"Es ist enttäuschend, dass es seit unserer ersten Studie aus dem Jahr 2014 so gut wie keine Fortschritte bezüglich Barrierefreiheit gibt", wurde Rudolf Kravanja, Präsident des ÖZIV Bundesverband, am Montag in einer Aussendung zitiert. Sämtliche Beteiligte wurden aufgefordert, entsprechende Initiativen zu setzen. Bei den meisten Geschäften mit einer Stufe ließe sich die Barrierefreiheit zudem auch relativ leicht herstellen. "Aus Gesprächen mit Geschäftsinhabern wissen wir, dass Rampen und bauliche Veränderungen im Sinne der Barrierefreiheit regelmäßig an Baugenehmigungen scheitern", berichtete Kravanja aus der Praxis.
(S E R V I C E - Weitere Informationen unter )
(APA)
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