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Schüsse vor dem "Sender" - OGH bestätigt Schuldspruch

Der Angeklagte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Der Angeklagte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch. ©VOL.AT/Hartinger
Der 28-Jährige, der im Jänner 2024 vor dem Nachtlokal "Sender" in Lustenau mehrere Männer angeschossen und zwei schwer verletzt haben soll, wurde im März wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Tat vor dem Nachtlokal "Sender"

Der Fall hatte in Vorarlberg für Aufsehen gesorgt: In der Nacht auf den 14. Jänner 2024 soll der Angeklagte nach einem Streit vor dem Lokal eine Schusswaffe gezogen und mehrere Schüsse abgegeben haben. Zwei Männer wurden schwer verletzt, weitere blieben unverletzt. Der Angeklagte wurde etwa einen Monat nach der Schießerei im Zuge einer Zufallskontrolle in Basel verhaftet.

Oberster Gerichtshof bestätigt Schuldspruch

Der dramatische Vorfall vor dem Lustenauer Nachtlokal "Sender" im Jänner 2024 hat nun ein juristisches Nachspiel gefunden: Das Urteil gegen den damals 28-jährigen Schützen ist rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes verworfen, wie der ORF Vorarlberg am Mittwoch berichtet.

Der Mann war im März 2025 am Landesgericht Feldkirch wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Geschworenen hatten es als erwiesen angesehen, dass er gezielt auf mehrere Männer geschossen hatte. Zwei der Opfer wurden dabei schwer verletzt.

Strafe noch nicht endgültig

Trotz der rechtskräftigen Verurteilung ist das Strafmaß noch nicht endgültig fix. Nun liegt es am Oberlandesgericht Innsbruck, über die Höhe der Strafe zu entscheiden. Es könnte – abhängig von der Beurteilung des Strafausmaßes – zu einer Anpassung kommen.

Versuchter Mord – kein Zweifel für die Geschworenen

Beim Prozess im März 2025 war das Urteil eindeutig: Die acht Geschworenen sprachen den Angeklagten des versuchten Mordes schuldig. Die Staatsanwaltschaft sah in der Tat eine gezielte Tötungsabsicht – eine Einschätzung, die das Gericht teilte. Die Verteidigung hatte dagegen auf schwere Affekthandlung plädiert und mildernde Umstände geltend gemacht.

Mit dem nun rechtskräftigen Urteil ist zumindest der Schuldspruch bestätigt. Wie viele Jahre der Mann tatsächlich hinter Gittern verbringen muss, wird das Oberlandesgericht in den kommenden Monaten entscheiden.

(VOL.AT)

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