Strengere Kriterien für Weiterbildungszeit

Die Weiterbildungszeit als effektiveres Nachfolgemodell für die Bildungskarenz ab 2026 ist nun fixiert. Die Kosten beliefen sich zuletzt auf rund 650 Mio. Euro pro Jahr, nun hat die Regierung nur mehr rund 150 Mio. Euro reserviert. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat den Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, die Begutachtungsfrist läuft bis 29. September.
Bildungskarenz mit Ende März ausgelaufen
Zuerst hat das Ö1-"Morgenjournal" am Dienstag über den Gesetzesentwurf berichtet. Rechnungshof und Wifo plädierten in der Vergangenheit für eine Reform der Bildungskarenz, um die Effektivität der Weiterbildungsmaßnahme zu erhöhen. Die alte Bildungskarenz war mit Ende März ausgelaufen. In einer Übergangszeit gibt es aber durchaus noch Fälle. Akzeptiert wurde, wenn die Vereinbarung bis Ende Februar abgeschlossen und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 begonnen wurde.
Verschärfte Kriterien für Anspruch auf Weiterbildungszeit
Wie bei der Bildungskarenz gibt es bei der Weiterbildungszeit keinen Rechtsanspruch. Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist weiterhin für die Abwicklung zuständig. Im Gegensatz zur alten Regelung müssen Unternehmen künftig aber einen finanziellen Beitrag leisten. Wenn das Gehalt über einer bestimmten Grenze (derzeit 3.225 Euro) liegt, hat sich der Arbeitgeber künftig mit 15 Prozent an der Weiterbildungsbeihilfe zu beteiligen, geht aus dem Gesetzesentwurf hervor.
Die Kriterien für den Bezug der Weiterbildungszeit wurden im Vergleich zur Bildungskarenz deutlich verschärft. Wer zum Beispiel schon einen Master-Abschluss hat, muss mindestens vier Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ein direkter Anschluss an die Elternkarenz ist nicht mehr möglich. Das AMS prüft im Gegensatz zum alten Modell außerdem, ob die Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und erfolgversprechend ist. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Wochenstunden bzw. 16 Stunden mit Betreuungspflichten betragen. Um die Beihilfe zu bekommen, muss man mindestens 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber gearbeitet haben, in Saisonbetrieben sind drei Monate ausreichend.
Für Geringverdiener finanziell attraktiv
Für Geringverdiener ist das Bildungskarenz-Nachfolgemodell finanziell deutlich attraktiver als die alte Variante, die sich nur am Arbeitslosengeld orientierte. Ab 2026 beträgt die Mindest-Weiterbildungsbeihilfe 1.212 Euro pro Monat - das ist laut Sozialministerium fast dreimal so viel wie früher. Je nachdem, wie hoch das Einkommen davor war, kann die Beihilfe bis zu 2.038 Euro betragen.
Man könne mit der neuen Weiterbildungszeit "jene Personen, die formal geringe Qualifikationen haben oder ein geringes Einkommen haben, nun leichter in eine Höherqualifizierung bei aufrechtem Dienstverhältnis bringen", sagte die Sozialministerin im ORF-Radio. Aufgrund der deutlich höheren Mindestbeihilfe werde "die Entscheidung gerade für diese Personengruppe wesentlich leichter". Bisher wurde die Bildungskarenz vor allem von bereits hochqualifizierten Arbeitnehmern in Anspruch genommen.
Grüne kritisch, NEOS positiv
Kritisch sehen die Grünen das Bildungskarenz-Nachfolgemodell. "Mit dem neuen Weiterbildungsgeld wird die Möglichkeit selbstgewählter, selbstbestimmter Weiterbildung oder gar beruflicher Umorientierung - wesentliche Merkmale von Bildungskarenz und -teilzeit - massiv eingeschränkt", so der Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen, Markus Koza, in einer Aussendung. Aufgrund der Zuschusspflicht des Arbeitgebers zu Weiterbildungsmaßnahmen schon ab mittleren Einkommen würden vor allem Qualifikationen gefördert, die dem Betrieb nutzen. "Wünsche der Arbeitnehmer:innen treten da jedenfalls in den Hintergrund, es zählen primär betriebliche Interessen", sagte Koza. Das gehe "auch auf Kosten der Arbeitsmarktmobilität".
Die NEOS als Teil der Bundesregierung begrüßen die Bildungskarenz-Reform. "Wir haben die Schwächen des alten Systems ausgebügelt und dabei die angespannte Budgetsituation nicht aus den Augen gelassen", kommentierte NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser den Gesetzesentwurf. Man habe sichergestellt, dass Menschen die Weiterbildungsbeihilfe nutzen können, "die niedrigere Bildungsabschlüsse haben und daher am Arbeitsmarkt stärker von einer Höherqualifizierung profitieren", erklärte der NEOS-Politiker. Außerdem könne Weiterbildungszeit im Gegensatz zur Bildungskarenz "bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht mehr als Golden Handshake auf Steuerzahlerkosten verwendet werden".
(APA/Red)
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