Bewährungsstrafe für mehrfache Verletzungen an Ex-Partnerin
Ausschlaggebend dafür waren die Angaben der betroffenen Frau, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert wurden. Sie überzeugten den erkennenden Schöffensenat nur bedingt. Die Aussagen seien "widersprüchlich", die 28-Jährige habe ihren Ex-Partner gegenüber der Polizei deutlich weniger belastet als später bei ihrer kontradiktorischen Einvernahme im Ermittlungsverfahren, hielt die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung fest. Insgesamt seien ihre Schilderungen "etwas schwammig", hieß es.
Von der fortgesetzten Gewaltausübung wurde der 27-Jährige daher ebenso freigesprochen wie vom Vorwurf, die Frau mit einem 36-jährigen Freund in dessen Wohnung vergewaltigt zu haben. Für das Ausdämpfen einer glühende Zigarette an ihrem linken Unterarm, einen Biss in den Unterarm und das Schnipsen eines glühenden Zigarettenstummels ins rechte Auge, was eine Hornhauterosion zur Folge hatte, fasste er drei Monate aus. Die Strafe bekam er bedingt nachgesehen.
Nicht rechtskräftig
Das Urteil und der Freispruch für den mitangeklagten 36-Jährigen sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
(APA)
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