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Was die Schließung der Geburtenstation in Bludenz für Schwangere bedeutet

Der Kreißsaal im LKH Bludenz bleibt künftig leer – alle Geburten im Bezirk sollen zentral in Feldkirch stattfinden.
Der Kreißsaal im LKH Bludenz bleibt künftig leer – alle Geburten im Bezirk sollen zentral in Feldkirch stattfinden. ©Stadt Bludenz; Canva
Nach jahrelangen Diskussionen ist die endgültige Entscheidung gefallen: Die Geburtenstation am Landeskrankenhaus (LKH) Bludenz wird geschlossen und die Kreißsaalaktivität an den Standort Feldkirch verlegt. Was das für werdende Mütter bedeutet.
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Geburtenstation wird geschlossen

Die Entscheidung basiert auf einem medizinischen Gutachten, das die Schließung als unumgänglich bezeichnet. Begründet wird der Schritt mit der schwierigen Personalsituation, zu wenigen Geburten und fehlenden Notfallstrukturen vor Ort. So gebe es in Bludenz kein stationäres Kinderzentrum – bei Komplikationen müssten Neugeborene ohnehin nach Feldkirch verlegt werden.

Diese Faktoren führten zu dieser Entscheidung:

  • Personalsituation: Die Frauenheilkunde und Geburtshilfe gilt als medizinisches Mangelfach, was es schwierig macht, Fachärztinnen und Fachärzte zu gewinnen und zu halten. Zudem werden wichtige Leistungsträger in der Geburtshilfe und Anästhesie bald pensioniert. Eine Krankenhausstruktur, die auf ständig wechselnde Vertretungsärzte setzt, sei in einem so sensiblen Bereich wie der Geburtshilfe höchst problematisch und mit erheblichen Gefahren verbunden.
  • Geringe Geburtenzahlen: Die Bludenzer Geburtenstation ist mit rund 400 Geburten jährlich für Fachärztinnen und Fachärzte weniger attraktiv als die größeren Entbindungsstationen in Feldkirch (rund 1000 Geburten) und Bregenz (rund 1150 Geburten). Dies führt zu einem Kompetenzverlust bei den Fachkräften.
  • Medizinische Risiken: Das steigende Alter der Gebärenden und die zunehmende Größe sowie das höhere Geburtsgewicht der Kinder bringen neue Risiken mit sich. Da es in Bludenz kein spezialisiertes Krisen-Team und keine stationäre Pädiatrie gibt, ist bei komplexen Notfällen eine Verlegung nach Feldkirch ohnehin unvermeidlich.

Was die Schließung für Schwangere bedeutet

Die Verlegung der Kreißsaalaktivität nach Feldkirch hat jedenfalls direkte Konsequenzen für werdende Mütter aus dem Bezirk Bludenz.

  • Längere Anfahrtswege: Anstatt in Bludenz entbinden zu können, müssen Schwangere nun nach Feldkirch fahren, was die Anfahrtszeit verlängert. Die Fahrtdauer aus den bewohnten Tälern des Bezirks (Lechtal, Brandnertal, Großes Walsertal, Klostertal und Montafon) nach Bludenz wird im Durchschnitt mit 18 bis 34 Minuten angegeben. Eine direkte Fahrt von Bludenz nach Feldkirch dauert 14 bis 16 Minuten, die Fahrt von Schruns zum LKH Feldkirch etwa 37 Minuten. Eine Frau aus Partenen, einem abgelegenen Ort im Montafon, muss eine Fahrt von 58 Minuten nach Feldkirch in Kauf nehmen.
  • Zeitliche Risiken: Die Anfahrtszeit ist in Notfallsituationen kritisch. Eine Expertin betonte in der medizinischen Beurteilung, dass die Einhaltung der 20-Minuten-Frist zwischen der Entscheidungsstellung und der Entbindung bei Not-Kaiserschnitten in der Rechtsprechung als konstant gilt. Ein Großteil dieses kritischen Zeitfensters könnte für die Fahrt aufgebraucht werden.

Wenn der Weg zu weit wird

Die längeren Anfahrtswege können für Frauen in entlegenen Tälern problematisch werden – vor allem dann, wenn die Geburt spontan beginnt. Eine Frau, bei der in der Nacht oder unerwartet früh die Wehen einsetzen, muss künftig aus Orten wie Partenen fast eine Stunde Fahrt bis zum Landeskrankenhaus Feldkirch in Kauf nehmen.

Gerade bei rasch verlaufenden Geburten besteht die Gefahr, dass das Krankenhaus nicht rechtzeitig erreicht wird. In der medizinischen Beurteilung heißt es dazu: "Die große Entfernung zur nächsten geburtshilflichen Einrichtung (Feldkirch) erhöht bei Eintritt der Wehen die Wahrscheinlichkeit, dass die Patientin das Krankenhaus nicht rechtzeitig erreicht."

Auch wenn akute Komplikationen wie ein Notkaiserschnitt in der Regel erst im Krankenhaus auftreten, so kann der verspätete Zugang zu medizinischer Versorgung die Versorgungssicherheit für Mutter und Kind beeinträchtigen. Die medizinische Richtlinie, wonach zwischen der Entscheidung für einen Notkaiserschnitt und der Entbindung maximal 20 Minuten vergehen dürfen, setzt voraus, dass sich die Patientin bereits in der Klinik befindet.

(VOL.AT)

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