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Bei Schusswechsel mit Polizei: Mann schwer verletzt

Ein Nachbarschaftsstreit geriet etwas aus dem Ruder
Ein Nachbarschaftsstreit geriet etwas aus dem Ruder ©APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR
Ein Nachbarschaftsstreit in Rainbach im Mühlkreis (Bezirk Freistadt) hat Donnerstagabend den Einsatz der Cobra erfordert. Ein 59-Jähriger, gegen den ein Waffenverbot bestand, schoss offenbar mit einer Kleinkaliberpistole in Richtung des Nachbarn sowie eines vorbeifahrenden Mopedfahrers, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz mit. Als die Cobra den Beschuldigten daheim antraf, kam es zum Schusswechsel. Der Mann erlitt dabei schwere Verletzungen.

Gegen 19.30 Uhr meldete sich bei der Polizei ein Anrufer, sein Nachbar habe ihn mit einer Waffe bedroht und er will auch Knallgeräusche gehört haben. Daher wurden das Einsatzkommando Cobra und die Schnelle Interventionsgruppe (SIG) angefordert. Als die Einsatzkräfte bei der Wohnung waren, sei versucht worden, mit dem Verdächtigen in Kontakt zu treten, was aber nicht gelungen sei. Daher sei "zur Sicherung der Lage sowie zur Durchsuchung des Objektes" ein Zugriff erfolgt, teilte die Landespolizeidirektion Oberösterreich mit.

Genauer Ablauf noch Gegenstand von Ermittlungen

Im Haus sei es mit dem 59-Jährigen dann zum Schusswechsel gekommen, bei dem der Mann getroffen wurde. Er erlitt schwere Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus geflogen. Wie genau der Ablauf war und wer zuerst geschossen hat, ist laut Polizei noch Gegenstand von Ermittlungen.

Fest steht, dass der Mann unbescholten war. Allerdings bestand gegen ihn ein Waffenverbot, er soll dem Vernehmen nach psychische Probleme haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährlicher Drohung, versuchten Widerstands und versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung, so eine Sprecherin. Auch die Schussabgabe des Cobra-Beamten werde in einem eigenen Verfahren geprüft.

Eigene Stelle untersucht Waffengebrauch durch Polizei

Der Waffengebrauch der Polizei werde im Rahmen eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens unter Leitung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft von der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) des Innenministeriums, die im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung etabliert ist, gesondert untersucht, informierte die Landespolizeidirektion Oberösterreich. Die EBM sei organisatorisch und weisungstechnisch von der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit vollkommen getrennt, wurde betont.

(APA)

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