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Karl-Heinz Grasser nach Notoperation am Weg der Besserung

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Ex-Finanzminister erholt sich im Krankenhaus – Verteidiger spricht von "lebensbedrohlichem Zustand".

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser befindet sich nach einer Notoperation am Weg der Besserung. Beim 56-Jährigen, der in der BUWOG-Affäre rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt wurde und der seine Strafe derzeit in der Justizanstalt (JA) Innsbruck verbüßt, trat plötzlich ein gesundheitliches Problem auf, das rasches notfallmedizinisches Handeln erforderlich machte. Grassers langjähriger Rechtsvertreter Manfred Ainedter bestätigte entsprechende APA-Informationen.

"Der Zustand war lebensbedrohlich", meinte Ainedter am Mittwochnachmittag. Die zu Wochenbeginn durchgeführte Operation sei gut verlaufen, die Lebensgefahr sei gebannt, Grasser erhole sich in einem Spital. "Es geht ihm noch nicht sehr gut", stellte Ainedter im Gespräch mit der APA fest.

Zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs seines Mandanten beantwortete Ainedter keine weiteren Fragen. Er appellierte an die Medien, die Privatsphäre Grassers und seiner Angehörigen zu wahren.

Keine Stellungnahme seitens der Justiz

Seitens der JA Innsbruck und des Justizministeriums gab es keine Stellungnahme. "Aufgrund der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes der Person äußern wir uns zu gesundheitlichen Situation von Insassen nicht", hieß es aus dem Justizministerium auf APA-Anfrage.

Hochegger und Meischberger hoffen auf Aufschub, Grasser auf Fußfessel

Wie der "Standard" Mittwochmittag berichtete, hat Grasser mittlerweile einen Antrag auf eine Fußfessel gestellt. Eingebracht wurde dieser von seinem langjährigen Rechtsanwalt Norbert Wess.

Während der ehemalige Finanzminister bereits am 2. Juni seine Haft in Innsbruck angetreten hat, ist dies bei seinen beiden Mitangeklagten, den Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger, noch nicht der Fall. Sie hatten aus gesundheitlichen Gründen Haftaufschub erbeten, dieses Begehr wurde vom Landesgericht Wien abgewiesen, die Beschwerde der beiden Zweit- und Drittangeklagten im BUWOG-Prozess dagegen liegt beim Obersten Gerichtshof (OGH), hieß es heute aus dem Landesgericht zur APA.

(APA)

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