Was sich mit den neuen Rechtschreibregeln ändert

Das geht aus einer Aussendung vom Dienstag hervor. Das Gremium aus rund 40 Personen aus sieben deutschsprachigen Ländern und Regionen hat die Änderungen mit 1. September 2025 in Kraft gesetzt, begleitet von einer zweijährigen Übergangsfrist.
Dabei geht es insbesondere um Groß- und Kleinschreibung, Zusammenschreibung und die Verwendung von Bindestrichen. So kann "Homeoffice" oder "Home-Office" geschrieben werden – "Home Office" gilt hingegen nicht als korrekt. Englische Verben sollen künftig grundsätzlich mit deutschen Flexionsendungen geschrieben werden, etwa: "Sie surft im Internet".
ph oder f? Neue Regelung im Alltag
Ein weiterer Punkt betrifft die Schreibung mit "f" bzw. "ph". In der Alltagssprache sollen künftig Wörter mit "f" geschrieben werden – etwa "Delfin" im Kinderbuch. In der Fachsprache bleibt das "ph" hingegen erhalten, zum Beispiel "Delphin" in einer biologischen Publikation. Eine Ausnahme gilt für Wörter, bei denen die "ph"-Schreibung fest etabliert ist, wie etwa "Philosoph".
Apostroph nach Rufnamen erlaubt
Auch beim Genitivapostroph gibt es eine Neuerung: In Eigennamen von Lokalen und Institutionen ist künftig ein Apostroph nach Rufnamen zulässig. Beispiele sind etwa "Rudi's Würstelstand".
Zudem wird bei erweiterten Infinitivgruppen nun verpflichtend ein Beistrich gesetzt – etwa in "Es ist möglich, morgen zu kommen".
Beobachtung statt Willkür
"Der Rechtschreibrat legt nicht willkürlich fest, wie etwas geschrieben wird. Stattdessen beobachtet er sehr genau, wie in deutschsprachigen Regionen Sprache verwendet wird. Er macht somit zur Regel, was sich bereits im Alltagsgebrauch durchgesetzt hat", betonte Christiane Pabst, Chefredakteurin des Österreichischen Wörterbuches (ÖWB) und Mitglied des Rechtschreibrates, auf APA-Anfrage.
Seit Juni 2025 ist das Österreichische Wörterbuch in neuer Auflage verfügbar. Im Anhang der Printausgabe sind sämtliche Neuregelungen dokumentiert.
(VOL.AT)
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