Neue Gesetzeslage: Verlässt Karl-Heinz Grasser bald die Justizanstalt?

Mit 1. September tritt eine weitreichende Neuregelung der Fußfessel-Verordnung in Kraft. Statt wie bisher bei maximal einem Jahr Reststrafe können Häftlinge künftig bis zu zwei Jahre vor Ablauf ihrer Haft die elektronische Fußfessel beantragen. Davon betroffen ist auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der derzeit in der Justizanstalt Innsbruck ("Ziegelstadl") einsitzt.
Laut Informationen einer österreichischen Zeitung wurde der Antrag bereits gestellt – eine offizielle Bestätigung durch seinen Anwalt Manfred Ainedter gibt es nicht, aber ein Dementi ebenfalls nicht.
Hausarrest unter strengen Auflagen
Wird dem Antrag stattgegeben, könnte Grasser schon bald in seine Wohnung nahe Kitzbühel zurückkehren. Allerdings unterliegt der elektronische Hausarrest strengen Vorgaben: Aufenthaltsort und Bewegungsfreiheit sind klar reglementiert, rund um die Uhr wird per GPS überwacht.
Joggingrunden im Grünen sind ebenso wenig erlaubt wie spontane Ausflüge. Nur festgelegte Tätigkeiten zu definierten Zeiten sind zulässig.
Neustart: "Riesenvorsprung für Resozialisierung"
Die Organisation Neustart, zuständig für die Bewährungshilfe, unterstützt die Ausweitung: "Mit der Fußfessel können die Betroffenen dann ihre Wohnung behalten, ihre Arbeit behalten, ihre Familie weiterhin unterstützen", erklärt Dina Nachbaur gegenüber dem ORF. Das Modell erhöhe die Chance auf einen geregelten Wiedereinstieg ins Leben – bei gleichzeitig hoher Sicherheit für die Gesellschaft.
Wer darf überhaupt eine Fußfessel tragen?
Nicht alle Häftlinge sind für die Maßnahme zugelassen. Voraussetzungen sind:
- Fixer Wohnsitz
- Gesicherte Beschäftigung oder Tagesstruktur
- Einverständnis der Mitbewohner
- Keine Verurteilung wegen Sexual- oder Kapitaldelikten
Die Entscheidung trifft die zuständige Justizanstalt nach eingehender Prüfung. Derzeit tragen in Wien rund 70 Personen eine Fußfessel – künftig könnten es deutlich mehr werden.
Konsequenzen bei Verstößen
Das Justizministerium betont: Wer sich nicht an die Auflagen hält, wird sofort wieder ins Gefängnis eingewiesen. Die Überwachung erfolgt durch eine zentrale Leitstelle in Wien, die jede Abweichung in Echtzeit registrieren kann.
(VOL.AT)
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