Ibiza-Kolumne: Scheuba scheitert mit Berufung

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat den Schuldspruch nach einer Kolumne des Satirikers Florian Scheuba in der Tageszeitung "Der Standard", in der er Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer bei den Ermittlungen zum "Ibiza-Video" Untätigkeit vorwarf, im Wesentlichen bestätigt. Scheubas Rechtsvertreterin Maria Windhager sprach via "Bluesky" von einem "schweren Rückschlag für die Meinungs- und Satirefreiheit". Sie hoffe nun auf einen "erfolgreichen Erneuerungsantrag beim OGH".
OLG bestätigte Schuldspruch gegen Satiriker Scheuba
Scheuba war im zweiten Rechtsgang des von Holzer angestrengten Verfahrens wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte Scheuba zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro, die Hälfte davon bedingt.
Das Erstgericht war noch von einer "satirischen Kolumne" ausgegangen und hatte Scheuba im Juni 2022 freigesprochen. Holzer, der die "Soko Tape" geleitet hatte, war jedoch mit einem dagegen eingebrachten Rechtsmittel erfolgreich. Das OLG Wien gab seiner Berufung Folge, hob das angefochtene Urteil zur Gänze auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurück ans Erstgericht. Im zweiten Rechtsgang setzte es dann einen Schuldspruch.
Stein des Anstoßes war, dass Scheuba im September 2021 in einer "Standard"-Kolumne behauptet hatte, Holzer sei schon im März 2015 "von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum". Holzer habe dazu nur einen "unvollständigen Aktenvermerk" angelegt, was Scheuba als "rätselhafte Untätigkeit" und "folgenschwere Arbeitsverweigerung" bezeichnete.
Mit satirischem Text sei Meinungs- und Kunstfreiheit überschritten
Das Oberlandesgericht Wien gab am Donnerstag dem Kläger abermals Recht. Mit dem satirischen Text seien die Meinungs- und Kunstfreiheit überschritten worden, bestätigte das OLG den Schuldspruch, wie der "Standard" am Donnerstag online berichtete.
Holzer habe einen Aktenvermerk angelegt und die zuständige Leiterin der Gruppe für organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Wien von der Anzeige verständigt. Da der Hauptbelastungszeuge dann doch nicht aussagen wollte, wurden die Ermittlungen gegen Strache nach Genehmigung durch die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium eingestellt. Für den OLG-Senat sei daher der Vorwurf eines pflichtwidrigen Verhaltens von den Tatsachen nicht gedeckt.
Erneuerungsantrag an OGH
Windhager, Medienanwältin Scheubas und des "Standard", der Holzer 10.000 Euro Entschädigung leisten muss, wolle weiter juristisch gegen diese Entscheidung vorgehen, wie es hieß. Geplant sei ein Erneuerungsantrag an den Obersten Gerichtshof, um ein neues Verfahren zu erreichen.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.