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Signa – Entscheidung über mögliche Benko-Anklage soll vorliegen

René Benko und sein Anwalt Georg Eckert.
René Benko und sein Anwalt Georg Eckert. ©APA/AFP
Im Korruptionsverfahren rund um René Benko liegt dem Vernehmen nach eine Entscheidung des Justizministeriums vor. Ob es zur Anklage kommt, bleibt vorerst offen – die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft schweigt.
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In der Causa Signa dürfte eine Entscheidung über eine mögliche Anklage gegen Firmengründer René Benko gefallen sein. Ein entsprechender Vorhabensbericht soll nach der Prüfung durch das Justizministerium nun wieder der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorliegen, berichtete das Nachrichtenmagazin "profil" am Freitag (online). Angaben zum Inhalt wurden keine gemacht. Die WKStA wollte den Bericht gegenüber der APA nicht kommentieren.

In einem Vorhabensbericht legt die Staatsanwaltschaft dar, ob sie einen Ermittlungsstrang einstellen oder Anklage erheben will. Verpflichtend sind diese in Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse, in sogenannten "clamorosen" Causen. Einen solchen Vorhabensbericht hatte die WKStA im Juni dem Justizministerium zukommen lassen, dem die Entscheidung obliegt. In welche Richtung es bei dem Vorhabensbericht ging – ob die Staatsanwaltschaft also eine Anklage empfohlen hat oder nicht – gab die Behörde nicht bekannt.

Zahlreiche Vorwürfe gegen Benko

Die WKStA ermittelt derzeit in zwölf verschiedenen Strängen rund um die Signa-Pleite und Benko, der seit Jänner in U-Haft sitzt. Die Behörde wirft ihm unter anderem vor, Investoren getäuscht und Gläubiger geschädigt zu haben – die Staatsanwaltschaft geht deswegen unter anderem von betrügerischer Krida aus. Sollte es tatsächlich zu einer ersten Anklage kommen, wäre dies wohl nur eine Teilerledigung eines umfangreichen Gesamtkomplexes. Benko hat sämtliche Vorwürfe stets bestritten.

(VOL.AT)

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