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Viele Parkpickerl in Wien laufen diesen Sommer ab

Im Juni und Juli laufen in Wien rund 38.000 Parkpickerl ab.
Im Juni und Juli laufen in Wien rund 38.000 Parkpickerl ab. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
In den Sommermonaten Juni und Juli laufen zahlreiche Parkpickerl in Wien ab.

Ende Juni verlieren in ganz Wien 23.361 Parkpickerl ihre Gültigkeit, und bis Ende Juli kommen weitere 14.185 hinzu. Insgesamt sind in den Sommermonaten Juni und Juli etwa 38.000 Parkpickerl in Wien von der Notwendigkeit der Verlängerung betroffen. Aktuell sind in Wien rund 400.000 Parkpickerl im Umlauf.

Erinnerungsschreiben der Stadt Wien zum Ablauf der Parkpickerl

Um die Bürger*innen rechtzeitig an die Erneuerung ihres Parkpickerls zu erinnern, versendet die Stadt Wien etwa zwei Monate vor Ablauf des Pickerls per Post oder E-Mail Erinnerungsschreiben mit den erforderlichen Zahlungsinformationen für ein oder zwei Jahre. Dieses Schreiben ist ein freiwilliger, unverbindlicher Service der Stadt Wien und wird nur versandt, wenn eine Zustimmung zur Datenabgleichung vorliegt und die Voraussetzungen (wie z.B. Fahrzeugzulassung und Hauptwohnsitz) unverändert bleiben. Für die Juni-Serie der ablaufenden Parkpickerln wurden Ende April (per E-Mail) und Anfang Mai (per Post) 19.548 Erinnerungsschreiben verschickt. Von den Juni-Pickerln wurden bereits 15.808 neu beantragt und bezahlt. 7.553 sind noch offen, wobei kontinuierlich neue Anträge bzw. Zahlungen eingehen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, rechtzeitig zu zahlen, da sonst die ab dem 1. Juli 2025 vom Bund vorgeschriebenen neuen Gebühren anfallen, erinnert die Stadt Wien. Die Erfahrung zeigt, dass die Bestätigung und Gutschrift einer Zahlung je nach Bank unterschiedlich schnell erfolgen können und oft länger dauern. Sich darauf zu verlassen, dass eine Buchung nur wenige Stunden benötigt, kann insbesondere bei Zahlungen "in letzter Minute" für die Betroffenen dazu führen, dass sie die Differenzbetrag der Antragsgebühren nachzahlen müssen.

Ablauf von Parkpickerl: Bund erhöht Antragsgebühren mit 1. Juli

Wie hoch ist der Unterschiedsbetrag, der ab dem 1. Juli 2025 verrechnet werden muss: Die neuen Antragsgebühren werden vom Bund ab dem 1. Juli von 14,30 EUR auf 21 EUR angehoben, was einem Anstieg von 6,70 EUR entspricht. Wenn der Antrag mit der E-ID gestellt wird, beträgt die Bundesgebühr künftig 13,00 EUR (statt zuvor 8,60 EUR), was eine Differenz von 4,40 EUR bedeutet. Die Erhöhung der Antragsgebühren kam für die Stadt Wien unerwartet und wurde nicht mit den Ländern und Gemeinden abgestimmt. Deshalb enthalten die Erinnerungsschreiben der Stadt Wien für die im Juni und Juli auslaufenden Parkpickerl noch keine neuen, erhöhten Antragsgebühren.

Konkret wurden die Schreiben zur Erinnerung für die Parkpickerl, die Ende Juli auslaufen, Ende Mai und Anfang Juni versandt, also noch mit der alten Gebühr - unmittelbar danach gab der Bund die Erhöhung der Antragsgebühren bekannt. Derzeit haben 4.047 Personen ihr bis Ende Juli auslaufendes Pickerl mit der alten Antragsgebühr bezahlt - 10.138 Zahlungen stehen noch aus. Ab Juli ist die erhöhte Antragsgebühr zu berechnen. Übrigens: Die Stadt Wien hat sofort nach Bekanntwerden auf der Amtshelferseite auf die Erhöhung der Bundesgebühren unter dem Punkt "Kosten und Zahlung" hingewiesen.

Tipp der Stadt: Um die erhöhten Bundesgebühren zu vermeiden, sollten Bürger ihr neues Parkpickerl rechtzeitig vor dem 1. Juli 2025 beantragen und bezahlen. Dabei ist es entscheidend, dass die Gebühr noch im Juni auf dem Konto der Stadt Wien eingeht. Wer das Parkpickerl nach dem 1. Juli mit den alten Gebühren bezahlt, erhält von der Stadt eine Nachforderung über den ausstehenden Differenzbetrag. Um Missverständnisse zu vermeiden: Die Wiener Parkometerabgabe bleibt unverändert, jedoch steigen die Bundesgebühren für Anträge an. Die Bezahlung des Parkpickerls ist entweder über das Bezahlservice der Stadt Wien oder mittels Sofortüberweisung unter Angabe der Zahlungsreferenz möglich, um eine unmittelbare Buchung zu gewährleisten. Alle wichtigen Informationen zum Parkpickerl finden Sie hier.

Alte Parkscheine noch bis 30. Juni gültig

Ab dem 30. Juni verliert noch etwas seine Gültigkeit: Ab Januar 2025 beträgt die Parkgebühr in Wien 1,30 EUR pro halbe Stunde. Wiener Kurzparkscheine, die vor dem 1. Januar 2025 erworben wurden, bleiben gültig, jedoch nur bis zum 30. Juni 2025. Für die Benutzung der alten Parkscheine wurde eine Übergangsfrist von sechs Monaten geschaffen, über die mehrfach in den Medien informiert wurde. Ab dem 1. Juli 2025 sind die alten Parkscheine nicht mehr gültig, ein Umtausch oder eine Aufzahlung ist nicht möglich. Da viele Bürger*innen Änderungen erfahrungsgemäß zu spät oder gar nicht wahrnehmen, und die MA 67 - Parkraumüberwachung häufig direkt mit Beschwerden konfrontiert wird, betont die MA 67 - Parkraumüberwachung die Wichtigkeit der Weitergabe dieser Informationen.

(Red)

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