Mit dem Stimmzettel zum Wirt'n: Betreiberin aus Wien-Floridsdorf kam mit Diversion davon
Am Wiener Landesgericht musste sich am Mittwoch eine Wirtin aus Floridsdorf wegen "Bestechung bei einer Wahl" verantworten. Sie hatte im Vorfeld der Wien-Wahl Ende April auf ihrer öffentlichen Facebook-Seite gepostet: "Wahlfrühschoppen am 27.4. ab 9 Uhr (zeig mir ein Foto mit dem Kreuzerl an der richtigen Stelle und du bekommst 5 gratis Getränke)". Gemeint war die FPÖ. Der Richter schlug eine Diversion vor, mit einer Probezeit von zwei Jahren wird das Verfahren eingestellt.
Zu zahlen hat die 60-Jährige bei einer Strafdrohung von einem Jahr bzw. einer Geldstrafe von 720 Tagsätzen damit lediglich Pauschalkosten in Höhe von 150 Euro. Die sichtlich schuldbewusste Gastronomin nahm das Angebot dankend an und beschwor Besserung: "Des kommt nimmer vor, sicher ned, Finger weg", meinte sie bei ihrer Einvernahme. Auch die Staatsanwaltschaft akzeptierte.
Floridsdorfer Wirtin vor Gericht: "Ein ganz großer Fehler"
Das Posting, gespickt mit der Überschrift: "Getränke sind schon eingekühlt und a Burnheidl gibts a. Denkts dran, es geht um Wien und um unser Floridsdorf" sei "ein Fehler, ein ganz großer Fehler" gewesen. Fotos von Stimmzettel hätte sie im Lokal aber keine zu Gesicht bekommen, und das auch nicht gewollt.
Die Aktion sei als "Gag" gemeint gewesen, wann wollte "eine private Wahlparty feiern". Im Lokal hatte sie auch ein entsprechendes Plakat aufgehängt gehabt. Am Wahltag waren im Lokal "fünf bis sechs Personen, die haben jeder zwei bis drei Bier getrunken und um zwei waren wir wieder z'haus". Alles seien Stammkundschaften - "Blauwähler" - gewesen.
"Anbieten reicht aus" - Dennoch Diversion aufgrund von Unbescholtenheit
"Rechtlich ist es so, dass das Anbieten ausreicht", hielt Richter Christian Noe fest. Das Delikt sei auch "nicht zu bagatellisieren", dennoch liege ein Paradefall einer Diversion vor, da die Angeklagte unbescholten und "kein größerer Schaden" entstanden sei.
(APA/Red)
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