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Nach Amoklauf in Graz: So viele Waffenbesitzer gibt es in Wien

Tausende Waffenbesitzer in Wien.
Tausende Waffenbesitzer in Wien. ©APA/GEORG HOCHMUTH, APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbilder)
Wien liegt bei der Zahl der privaten Waffenbesitzer österreichweit auf Platz vier. An der Spitze steht Niederösterreich.
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In Österreich hat sich die Zahl der privaten Waffenbesitzer stetig erhöht. Bereits in den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 ist die Anzahl von 369.953 auf 374.141 gestiegen und somit um mehr als 4.000 Personen, wie das Innenministerium auf APA-Anfrage bekannt gab. Derzeit sind 1.518.873 Waffen, Zubehör sowie Magazine im Besitz der heimischen Bevölkerung (Stichtag: 1. Juni). Die meisten Waffenbesitzer gibt es in Niederösterreich.

40.500 Waffenbesitzer in Wien

Im größten Bundesland gibt es 97.513 Personen, die insgesamt 439.269 Waffen besitzen. Die wenigsten Waffen gibt es in Vorarlberg mit 42.901 Stück, aufgeteilt auf 11.895 Besitzer. Oberösterreich folgt Niederösterreich mit den Zahlen, dort haben 65.911 Menschen insgesamt 268.182 Waffen. Danach folgen laut Zentralem Waffenregister Steiermark (61.399 Besitzer/232.268 Waffen), Wien (40.464/150.144), Kärnten (29.316/109.318), Tirol (27.350/113.513), Salzburg (22.222/87.072) und Burgenland (18.071/76.206).

Meiste Waffen in Kategorie C

Die Art der Waffen ist in drei Kategorien eingeteilt. Als Kategorie A gelten verbotene Waffen und Kriegsmaterial wie etwa Pumpguns, Maschinengewehre oder getarnte Schusswaffen, z. B. ein schießender Kugelschreiber. Die Kategorie B umfasst Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halb automatische Schusswaffen. In die Kategorie C fallen Gewehre und Schrotflinten. Früher gab es noch eine Kategorie D. Durch eine Waffengesetz-Novelle wurden 2020 die Kategorien C und D zusammengefasst und daraus ergab sich ein Anstieg der Waffen der Kategorie A. Somit wurden mit Stichtag 1. Juni 2025 von den 1,5 Millionen registrierten Waffen 143.028 der Kategorie A zugeschrieben, 542.685 der Kategorie B und 833.160 der Kategorie C.

©APA

Im Vergleich mit den vergangenen drei Jahren gab es in allen Bereichen Anstiege. Mit Stichtag 1. Jänner 2025 waren 1.498.893 Waffen und 369.953 Besitzer registriert (Kategorie A: 140.887, Kategorie B: 534.069, Kategorie C: 823.937). Am 1. Jänner 2024 waren es 1.451.656 Waffen und 360.277 Besitzer (Kategorie A: 137.362, Kategorie B: 512.670, Kategorie C: 801.624) und am 1. Jänner 2023 waren 1.399.708 Waffen und 350.291 Besitzer registriert (Kategorie A: 131.165, Kategorie B: 491.626, Kategorie C: 776.917).

2020 trat die neue Waffengesetzes-Novelle in Kraft, wodurch auf Sportschützen und Jäger zahlreiche Verbote und Verschärfungen zukamen. Die meisten Auswirkungen war der Bann für große Magazine für Pistolen (mehr als 20 Patronen) sowie für halb automatische Gewehre (zehn Patronen), außer für Sportschützen, die diese für bestimmte Bewerbe benötigen.

Mutmaßlicher Amokschütze von Graz nur mit Waffenbesitzkarte

Der mutmaßliche Amokschütze in Graz hatte zwar eine Waffenbesitzkarte. Das ist aber lediglich eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt. Die Waffe muss ungeladen in einem verschlossenen Behältnis etwa zum Schießstand transportiert werden. Für das Führen einer Waffe wird ein Waffenpass benötigt.

Eine Waffenbesitzkarte (WBK) kann ab dem 21. Geburtstag beantragt werden. Voraussetzung dafür ist das Fehlen eines Waffenverbots. Zusätzlich benötigt man einen sogenannten Waffenführerschein, den man bei einem Schießverein oder im Fachhandel erwerben kann, indem man den sicheren theoretischen und praktischen Umgang mit Pistole oder Revolver nachweisen muss. Ebenso notwendig ist ein psychologischer Test. Für Jäger ist beides keine Voraussetzung.

Weidmänner müssen bei der alle fünf Jahre stattfindenden Überprüfung der sicheren Verwahrung, die von der Polizei durchgeführt wird, lediglich über eine gültige Jagdkarte verfügen, während alle anderen innerhalb von wenigen Wochen neuerlich einen Waffenführerschein erwerben müssen.

Für einen Waffenpass (WP), der zum tatsächlichen Führen berechtigt, sind die Hürden ungleich höher. Hier muss ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen werden - etwa eine besondere Bedrohung. Hier gehen die zuständigen Behörden bereits seit Jahrzehnten sehr restriktiv vor. Jäger wiederum können seit der letzten Novelle mit gültiger Jagdkarte und Waffenbesitzkarte auch halbautomatische Waffen und Kurzwaffen führen - jedoch nur im Zuge der Jagdausübung.

(APA/Red)

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