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Übernahme der Vorarlberg Milch durch NÖM bei Wettbewerbsbehörde

Die Frist zur Stellung eines Antrages auf Überprüfung dieses Zusammenschlussvorhabens durch das Kartellgericht endet am 30. Juni 2025.
Die Frist zur Stellung eines Antrages auf Überprüfung dieses Zusammenschlussvorhabens durch das Kartellgericht endet am 30. Juni 2025. ©FA, APA
Das operative Geschäft der Vorarlberg Milch gehört nach dem grünen Licht der BWB allein der NÖM. Bis zum 30. Juni 2025 hat die BWB jetzt Zeit, um einen möglichen Antrag auf Prüfung dieses Zusammenschlussvorhabens durch das Kartellgericht zu stellen - erfolgt dieser Prüfungsantrag nicht, dann ist der Deal in trockenen Tüchern.
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Die geplante Übernahme der operativen Geschäfte der Vorarlberg Milch durch die NÖM AG liegt jetzt bei der Bundeswettbewerbsbehörde zur Prüfung. Das geht aus einer Information der BWB hervor. 

Dort heißt es: "NÖM AG beabsichtigt den Erwerb des operativen Geschäftsbetriebes der Vorarlbergmilch eGen. Zur Durchführung des Zusammenschlussvorhabens wird der operative Geschäftsbetrieb der Vorarlbergmilch eGen in eine österreichische GmbH als Transaktionsvehikel ausgegliedert, an der die NÖM AG 100 Prozent der Anteile und alleinige Kontrolle erwirbt."

First per 30. Juni 2025

Die Frist zur Stellung eines Antrages auf Überprüfung dieses Zusammenschlussvorhabens durch das Kartellgericht endet am 30. Juni 2025. Bis dahin muss die BWB folglich wissen, ob sie den Zusammenschluss im Rahmen eines kartellgerichtlichen Verfahrens durch das Gericht prüfen lassen will oder nicht. 

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, könne binnen 14 Tagen ab Bekanntmachung gegenüber der BWB und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben. Eine Parteistellung wird dadurch allerdings nicht erlangt.

Kleine Beteiligung an NÖM und ein Aufsichtsrat

Die Übernahme des operativen Geschäftes durch die NÖM AG ist allerdings nur ein Teil des Deals. Bekanntlich wird sich die Vorarlberg Milch-Genossenschaft im Gegenzug mit drei Prozent an der NÖM AG beteiligen und bekommt auch einen Sitz im neunköpfigen Aufsichtsrat.

(wpa)

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