Scharfe Kritik an Messenger-Überwachung: NEOS dennoch zuversichtlich

Ob es mit der Messenger-Überwachung noch etwas wird, dürfte an den NEOS liegen. Am Dienstag, dem letzten Tag der Begutachtungsfrist, teilte der kleinste Koalitionspartner mit, man sei noch nicht von der Verfassungskonformität des Entwurfs überzeugt. Heute darauf angesprochen, zeigte sich Parteichefin Beate Meinl-Reisinger zuversichtlich, dass diese noch erreicht werde.
Heftige Kritik an Vorschlag: "Werden wir uns anschauen"
"Das Wesen einer Begutachtungszeit besteht genau darin, dass man Verbesserungen vornimmt zum ersten Vorschlag", sagte Meinl-Reisinger. Zuvor kam scharfe Kritik, unter anderem von Amnesty International und der Datenschutz-NGO epicenter.works. Der Verband österreichischer Zeitungen (VÖZ) bemängelte, dass es zu Verletzungen des journalistischen Quellenschutzes bzw. des Redaktionsgeheimnisses kommen könnte. "Da sind einige Punkte gekommen, und die werden wir uns anschauen", so Meinl-Reisinger.
Vorschlag ist kein Grund zur Unruhe in der Koalition
Keinen Grund für koalitionäre Verstimmungen sah SPÖ-Obmann und Vizekanzler Andreas Babler: "Wir werden das völlig unaufgeregt diskutieren", sagte er, vor dem Ministerrat danach gefragt. Wie auch ÖVP-Verteidigungsministerin Klaudia Tanner gab er sich überzeugt, eine gemeinsame Lösung zu finden. Jörg Leichtfried (SPÖ), Staatssekretär im Innenministerium, erklärte im Ö1-"Morgenjournal", dass man während der Begutachtung schon einige Verbesserungen etwa zum Schutz des Berufsgeheimnisses vorgenommen habe.
Richtervereinigung weiter skeptisch: "Bleibt hinter den Vorgaben des VfGH zurück"
Ihre grundsätzlichen Bedenken nicht ausgeräumt sieht die Richtervereinigung. Einigen im Vorfeld geäußerten Bedenken sei Rechnung getragen worden, "allerdings bleibt das im Entwurf vorgesehene Regime hinter den klaren Vorgaben des VfGH zurück", so die Richtervereinigung in der Begutachtungsstellungnahme. Technisch könne derzeit nicht sichergestellt werden, dass nur Teile der Kommunikation eines Mobiltelefons ausgelesen werden können, Bedenken gibt es auch bei der Unabhängigkeit des Rechtsschutzbeauftragten und bezüglich der Zusatzbelastung der ohnehin personell schwachen Richterschaft. Einige Bedenken kommen auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts, der eine Stärkung der Befugnisse des Rechtsschutzbeauftragten anregt.
Staatsanwälte begrüßen Änderungen im Entwurf, Bedenken aber nicht ausgeräumt
Vom Justizministerium werden die Änderungen gegenüber dem im Vorjahr von Karner eingebrachten Entwurf grundsätzlich begrüßt. Bedenken gibt es etwa in Bezug auf die Ausweitung des Aufschubs der Berichtspflicht, wodurch das Justizministerium die Leitungskompetenz der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren untergraben sieht.
Positiv beurteilt die Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte den Gesetzesentwurf "als ersten wichtigen Schritt, um den Strafverfolgungsbehörden zeitgemäße Ermittlungsmaßnahmen an die Hand zu geben". Gefordert werden gleichartige Befugnisse auch für Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung.
(APA/Red)
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