Nach Urteilen in Causa Buwog: Grasser vor Antritt von Haftstrafe

Spätestens nach Pfingsten wird Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zum Antritt seiner Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck erwartet, da seinem Verteidiger Anfang Mai die Aufforderung zum Strafantritt zugestellt wurde und diese am 7. Mai bei Grasser hinterlegt wurde.
Kein Antrag auf Strafaufschub von Grasser vor Antritt von Haftstrafe
Grasser hat bisher keinen Antrag auf Strafaufschub gestellt, bekräftigte zuletzt das Wiener Landesgericht für Strafsachen. Demgegenüber haben die Ex-Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger aus medizinischen Gründen Haftaufschub beantragt. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Sonntag auf APA-Anfrage erläuterte, wurden in beiden Fällen medizinische Sachverständige bestellt, die nun überprüfen sollen, ob die geltend gemachten gesundheitlichen Gründe vorliegen.
In der Regel dauert es sechs bis acht Wochen, bis eine Begutachtung und Befundung zur Frage einer Vollzugsuntauglichkeit abgeschlossen ist. Während Grasser in Sachen Buwog und in der Causa Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte rechtskräftig vier Jahre unbedingte Haft ausfasste, bekamen Meischberger dreieinhalb Jahre unbedingt und Hochegger drei Jahre, davon zwölf Monate unbedingt.
(APA/Red)
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