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Baby nach Geburt in Wiener Hotel getötet: 16 Monate bedingt für Mutter

Die Mutter wurde wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Die Mutter wurde wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt. ©APA/ROBERT PARIGGER (Symbolbild)
Am Montag hat eine 21-jährige Frau aus dem Burgenland am Wiener Landesgericht gestanden, ihren Sohn nach der Geburt auf der Toiletten-Anlage in einer Hotel-Lobby in Wien getötet zu haben.
Todesursache steht fest
Mutter angeklagt

Sie hatte den Knaben am 9. Dezember 2024 zur Welt gebracht, ohne bis dahin von ihrer Schwangerschaft gewusst zu haben, wie sie einem Schöffensenat versicherte. Sie wurde wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

om Vorwurf der Störung der Totenruhe wurde die 21-Jährige freigesprochen. Die verhängte Strafe wurde zur Gänze auf Bewährung ausgesprochen. Die Angeklagte war nach der Tat sechs Wochen in U-Haft gesessen. Vom Gericht wurde der jungen Frau während der dreijährigen Probezeit Bewährungshilfe angeordnet. Von einer Weisung zur Psychotherapie sah der Schöffensenat ab, da der Gesetzgeber die Kosten dafür nicht übernehme und die Angeklagte sich die Therapie zu diesem Zeitpunkt nicht leisten könne.

Zu dem Schuldspruch im Kern der Anklage kam es aufgrund des Geständnisses der Angeklagten, den Feststellungen der Sachverständigen, aber auch durch die Beweislast, hieß es in der Urteilsbegründung. Mildernde Umstände waren der zuvor tadellose Lebenswandel der 21-Jährigen, die Tatsachen, dass sie eine Ausbildung und einen Arbeitsplatz hatte, sowie dass sie Verantwortung übernommen habe.

Der Einzelhandelskauffrau war seitens der Staatsanwaltschaft auf Basis eines im Vorfeld eingeholten psychiatrischen Gutachtens zugebilligt worden, sich aufgrund des Geburtsvorgangs in einem psychischen und physischen Ausnahmezustand befunden zu haben. Der Sachverständigen Sigrun Rossmanith erschien die 21-Jährige unreif, kindlich und naiv, wie sie in ihrer Expertise festhielt. Die junge Frau habe sich während und nach der Niederkunft in einem "Schockzustand" befunden und sei "erheblich beeinträchtigt" und in einem "eingeengten Zustand" gewesen, stellte Rossmanith fest.

Die junge Frau habe sich während und nach der Niederkunft in einem "Schockzustand" befunden und sei "erheblich beeinträchtigt" und in einem "eingeengten Zustand" gewesen, stellte Rossmanith fest. Sie habe nur gedacht, "wie ist das zu beseitigen", führte die Sachverständige aus. Aus psychiatrischer Sicht sei sonst auch nicht erklärbar, warum sie diese Tat in einem öffentlich zugänglichen WC einer Hotellobby begangen hatte. Die Gefahr, dass sie anderen oder zukünftigen Kindern etwas antun könnte, bestehe nicht.

Die Angeklagte habe die Schwangerschaft verdrängt und entspreche damit einem von zwei Typen an Frauen, die unter dem Eindruck des Geburtsvorgangs töten. Fälle wie diesen gebe es weltweit und in allen Schichten, betonte die Sachverständige.

Staatsanwaltschaft klagte aufgrund psychiatrischen Gutachtens nicht Mord an

Aufgrund des psychischen Ausnahmezustandes hatte die Anklagebehörde die bisher Unbescholtene wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB) und Störung der Totenruhe (§190 StGB) und nicht wegen Mordes angeklagt. Strafdrohung: sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Auch der Vater des Kindes, den die Angeklagte im Dezember 2023 kennengelernt hatte und mit dem sie im darauffolgenden August zusammengezogen war, bekam laut Anklage nichts von der Schwangerschaft mit. Gegen den 25-Jährigen wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, nachdem er - wie seine Lebensgefährtin - ursprünglich unter Mordverdacht gestanden und festgenommen worden war.

Sie habe bis zur Geburt nie daran gedacht, werdende Mutter zu sein, betonte die Angeklagte in ihrer Einvernahme. Sie habe nie einen Schwangerschaftstest gemacht. Sie habe bis zuletzt die Regelblutung gehabt und die Pille genommen. Auf Vorhalt, dass sie mit ihrem im Zuge der Ermittlungen sichergestellten und ausgewerteten Handy nach der Verlässlichkeit von Schwangerschaftstests gegoogelt hatte, erwiderte sie: "Ich googel alles, was mich interessiert, auch wenn es ein Blödsinn ist."

Angeklagte in Wien war eigenen Angaben zufolge "nur a bissl speckig"

"In den letzten Monaten ist es mir komisch vorgekommen, weil ich zugenommen habe", räumte die Angeklagte ein. Sie sei aber "nur a bissl speckig" gewesen und habe "keinen Schwangerschaftsbauch" gehabt."

Die Angeklagte beantwortete die meisten Fragen der Vorsitzenden meist kurz bis einsilbig. Von der Babyklappe habe sie "schon einmal etwas gehört", aber in dem Moment nicht daran gedacht. Auch die Rettung zu rufen, sei ihr zum Tatzeitpunkt nicht in den Sinn gekommen, denn sie sei "komplett überfordert" gewesen.

Emotional wurde die junge Frau, als ihre Verteidigerin sie zu ihrem Leben nach dem Vorfall befragte: "Am alten Wohnort kann ich eh nicht mehr wohnen, da bin ich komplett verschrien und hab keine Zukunft mehr", sagte sie und begann zu schluchzen. Mit ihrem Freund, den Eltern und Schwiegereltern sei sie in gutem Kontakt, mit dem Rest ihrer Familie nicht. Auch ihre Nichten und Neffen dürfe sie nicht mehr sehen, erzählte die Angeklagte und begann zu weinen.

Die junge Burgenländerin war mit ihrem Partner am 8. Dezember 2024 nach Wien gekommen, wo die beiden über Mariä Empfängnis ein verlängertes Wochenende verbringen wollten. Nachdem sie in einem Hotel in Simmering eingecheckt und den Christkindlmarkt am Rathausplatz besucht hatten, klagte sie über heftige Unterleibsschmerzen. Die 21-Jährige musste sich auch zwei Mal übergeben. Am darauffolgenden Tag wurde ihr nach dem Frühstück wieder übel, wiederum übergab sie sich mehrmals. Sie konsultierte daraufhin ihre Hausärztin, die ihr riet, sich in einer Apotheke Ibuprofen zu besorgen.

Der Zustand der Frau besserte sich nicht wesentlich, sie blieb am Nachmittag im Hotel und schickte ihren Freund in die Apotheke. Während sie in der Hotellobby saß, setzten dann die Wehen ein. Die 21-Jährige schaffte es noch auf die Toilette in der Lobby, wo es dann zu einer sogenannten Sturzgeburt kam. Bei diesem Vorgang stürzt das Kind plötzlich aus dem Geburtskanal und fällt auf den Boden oder in die Toilette.

Staatsanwalt schilderte "Würgegriff"

Letzteres geschah in der Kabine, in die sich die Burgenländerin zurückgezogen hatte. Das Neugeborene sei in die WC-Muschel gefallen, die Angeklagte habe die Nabelschnur zerrissen, das Kind geborgen und mit den Händen "fest und lang gepackt", schilderte der Staatsanwalt: "Sie war mit der Situation überfordert." Der Knabe - laut Obduktionsgutachten war das Kind lebensfähig und starb infolge einer Kompression der Halsweichteile - überlebte den "Würgegriff", wie sich der Staatsanwalt ausdrückte, nicht.

Danach wischte die 21-Jährige das Blut auf, gab das tote Baby in einen Müllsack und wurde dabei am Boden kniend auf der WC-Anlage vom Reinigungspersonal überrascht. Sie gab vor, ihre Monatsblutung gehabt zu haben, worauf ihr das Personal einen weiteren Müllsack reichte. Am Ende "wurde der Leichnam in einen Restmüllcontainer entsorgt", sagte der Staatsanwalt.

"Hab' geglaubt, dass ich meine Tage bekomm"

"Ich hab' geglaubt, dass ich meine Tage bekomme", rief sich die Angeklagte ihre Gedanken vor der plötzlichen Niederkunft in Erinnerung. Auf der Toilette sei dann auf einmal "alles blutig, voller Blut" gewesen: "Jetzt denk ich mir, dass ich mich auch anders verhalten hätte können." Das Kind hätte "nur Konsequenzen für die Arbeit", aber keine Auswirkungen auf ihre partnerschaftlichen und familiären Bindungen gehabt, gestand sie ein.

Nachdem sie sich des getöteten Babys entledigt hatte, hatte die Angeklagte ihr Hotelzimmer aufgesucht. Weil es ihr dort nicht gut ging, holte ihr Freund an der Rezeption Hilfe. Schließlich wurde aufgrund starker Blutungen die Wiener Berufsrettung gerufen. Die 21-Jährige lehnte zunächst Hilfe ab. Sie wurde jedoch in ein Krankenhaus gebracht, wo Ärzte erkannten, dass die Frau offenbar vor kurzem ein Kind zur Welt gebracht hatte. Bei einer Nachschau im Hotel wurde in weiterer Folge die Leiche gefunden.

(APA/Red)

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