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Hohe Strafen drohen: Öffentliche Abfalleimer sind kein Ersatz für Hausmüll

©VOL.AT; Canva
Mit einem öffentlichen Aufruf hat die Marktgemeinde Egg kürzlich darauf hingewiesen, dass Hausmüll nicht in öffentlichen Abfalleimern entsorgt werden darf. Wie sieht die Situation in anderen Gemeinden aus? VOL.AT hat in Bludenz und Bregenz nachgefragt.

Mit einer Mitteilung auf der Homepage und weiteren Kanälen hat die Marktgemeinde Egg kürzlich klargestellt: Öffentliche Mülleimer sind ausschließlich für Kleinabfälle gedacht, wie sie etwa beim Spazierengehen oder Einkaufen anfallen. Gemeint sind Taschentücher, Verpackungen oder ähnliche Gegenstände:

"Müllentsorgung: Öffentliche Abfalleimer sind kein Ersatz für Hausmüll!
Liebe Bürgerinnen und Bürger, in letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass Hausmüll in öffentlichen Abfalleimern entsorgt wird. Wir möchten Euch daher eindringlich darauf hinweisen, dass die öffentlichen Mülleimer ausschließlich für Kleinabfälle bestimmt sind, die unterwegs anfallen – wie z. B. Taschentücher, Verpackungen oder Ähnliches.

Hausmüll, der zu Hause entsteht, muss über die regulären Mülltonnen und Müllsäcke entsorgt werden. Die Entsorgung von privaten Müllsäcken in öffentlichen Behältern ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Das illegale Entsorgen von Hausmüll belastet nicht nur die Allgemeinheit, sondern führt auch zu überfüllten Behältern, unangenehmen Gerüchen und einem unsauberen Ortsbild.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Rücksichtnahme und verantwortungsbewusstes Verhalten. Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Gemeinde sauber und lebenswert bleibt.
Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Mithilfe!
Die Marktgemeinde Egg"

Wie aus dem Schreiben zu vernehmen ist, kam es in letzter Zeit vermehrt zu Fällen, in denen Hausmüll über öffentliche Behälter entsorgt wurde – was nicht nur für ein unsauberes Ortsbild sorgt, sondern auch zu überfüllten Tonnen und unangenehmen Gerüchen führt. Die Gemeinde appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung.

Bei einem Lokalaugenschein in Egg zeigte sich ein überraschend sauberes Bild. Dennoch ist klar: Die Gemeinde hätte keine Mitteilung veröffentlicht, wenn es sich nicht um ein wiederkehrendes Problem handeln würde.

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Auch in Bludenz ein Thema

Wie die Stadt Bludenz auf VOL.AT-Anfrage mitteilt, werden auch dort öffentliche Abfallbehälter missbräuchlich zur Entsorgung von Hausmüll verwendet. "Es ist tatsächlich so, dass auch öffentliche Abfalleimer der Stadt Bludenz missbraucht werden, um Hausmüll illegal zu entsorgen", heißt es aus der Alpenstadt. Konkrete Brennpunkte gebe es keine – laut Stadt sei davon auszugehen, dass nahezu jeder Abfalleimer bereits auf diese Weise verwendet wurde. An einigen größeren Abfallsammelstellen wird deshalb zusätzlich Videoüberwachung eingesetzt. "Illegale Entsorgungen werden in Bludenz ausnahmslos der Bezirkshauptmannschaft angezeigt."

Kein Problem in der Stadt Bregenz

Anders als in Egg oder Bludenz sieht man in Bregenz aktuell keinen Handlungsbedarf. Auf VOL.AT-Anfrage heißt es aus der Landeshauptstadt: "Nein, wir stellen nicht fest, dass Hausmüll vermehrt in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt wird."

Durch die Bauweise der Behälter – mit kleinen Einwurfschächten – sei es technisch kaum möglich, größere Mengen oder Müllsäcke zu entsorgen. Sollte dennoch einmal ein Sack neben einem Mülleimer auftauchen, werde dessen Inhalt auf Hinweise zur Verursacherin oder zum Verursacher überprüft. Briefe oder andere identifizierbare Dokumente werden an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet.

Entsorgung von Hausmüll in öffentlichen Mülleimern ist mit hohen Strafen verbunden

Was viele nicht wissen: Die Entsorgung von Hausmüll in öffentlichen Mülleimern ist in Vorarlberg eine Ordnungswidrigkeit. In den Gemeinden gelten "Littering-Verordnungen". Wer beim illegalen Entsorgen erwischt wird, muss mit einer Organstrafe von bis zu 60 Euro rechnen.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist laut Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) sogar ein Strafrahmen von bis zu 7.000 Euro möglich. Ziel ist es, das öffentliche Bewusstsein zu schärfen und die Sauberkeit in Gemeinden langfristig zu sichern.

  • Organstrafverfügung: Bei kleineren Vergehen (z. B. Wegwerfen von Verpackungen, Zigarettenstummeln) kann eine sofort fällige Strafe von 60 Euro verhängt werden.
  • Verwarnung möglich: Wer einsichtig ist und den Abfall sofort ordnungsgemäß entsorgt, wird häufig zunächst verwarnt.
  • Strafrahmen bei schwerwiegenden Verstößen: Bei wiederholten oder größeren Verstößen (z. B. Hausmüll in öffentlichen Behältern) kann laut Landes-Abfallwirtschaftsgesetz eine Geldstrafe von bis zu 7.000 Euro verhängt werden.
  • Gesetzliche Grundlage: Die Strafen beruhen auf dem Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) sowie auf gemeindespezifischen Littering-Verordnungen.

(VOL.AT)

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