OGH: Österreicher dürfen Casino-Geld aus Malta zurückfordern

Denn laut Urteil des OGH kann ein österreichisches Gericht Geld von einer maltesischen Casino-Bank einfordern, heißt es in einer Aussendung des Prozessfinanzierers Jufina. Weigert sich diese, könne der Kläger auf die Einlagen der Bank bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückgreifen.
In Österreich bieten einige Unternehmen mit maltesischer Lizenz Online-Glücksspiele an. Nach österreichischem Recht ist das illegal, hat doch nur die Casinos-Austria-Tochter Win2day eine in Österreich anerkannte Lizenz dafür. Geld von den maltesischen Anbietern zurückzufordern gelang aber bisher nicht, weil ein maltesisches Gesetz die maltesischen Anbieter davor schützt. Nach dem OGH-Urteil (3Nc72/24d) ist ein Vollstreckungsurteil direkt von österreichischen Gerichten gegen jene maltesischen Bankkonten möglich, in denen die maltesischen Casinos ihre Österreich-Gewinne aufbewahren. Bisher brauchte es ein Urteil eines maltesischen Gerichts, das aber aufgrund der Gesetzeslage in Malta verweigert wurde.
Zugriff auf EZB-Einlagen als Ausweg
So forderte ein Geschädigter auf Basis eines Urteils des Salzburger Bezirksgerichts von einer Bank die Auszahlung einer Forderung über 27.000 Euro. Nachdem die Bank diese Forderung vier Wochen lang nicht exekutiert hat, können Betroffene die zahlungsunwillige Bank direkt klagen. Sobald sie dabei Recht bekommen, könnten österreichische Gerichte die Rückzahlung über Einlagen der Bank of Valletta bei der Europäischen Zentralbank in Frankfurt verlangen. Damit seien deutsche Behörden für die Vollstreckung zuständig.
Jufina-Vorstand Stefan Schleicher dazu: "Jetzt können wir die maltesischen Gerichte umgehen und österreichische Vollstreckungsurteile erwirken. Damit haben wir diese Verfahren zurück in die europäische Rechtsstaatlichkeit geholt." Schleicher ist "zuversichtlich, dass Deutschland die österreichischen Urteile verlässlich ausführen würde. Damit haben wir einen Weg gefunden, die illegalen Gewinne der Malta-Casinos zurück nach Österreich zu holen".
Der OGH anerkennt in seinem Urteil, dass die Durchsetzung österreichischen Rechts in Malta in dieser Frage derzeit unzumutbar ist, da österreichische Urteile nicht vollstreckt werden und die maltesische Justiz sich auch weigert, das einschlägige Gesetz zur Beurteilung auf EU-Konformität dem EuGH vorzulegen. Daher wird die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichtes anerkannt.
(APA/Red)
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