Ärger mit 123-Transporter: Zahlreiche Beschwerden bei AK

Zahlreiche Kundinnen und Kunden haben sich in den vergangenen zwei Jahren bei der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich über die Vermietungsfirma 123-Transporter aus Niederösterreich beschwert. Eine nur in den AGB angeführte Kaution, die schleppende Rückzahlung dieser und ein für Kunden ungünstiges Abo stießen ihnen sauer auf, berichtete die Interessenvertretung in einer Presseaussendung am Dienstag.
Konkret habe es bisher 147 Anfragen gegeben, in 71 Fällen wurden bereits Lösungen gefunden, so der Referent der Abteilung Konsumentenschutz, Martin Walther. Interveniert wurde schriftlich per E-Mail bei der österreichweit tätigen Firma. Die wesentlichen Kritikpunkte: "Es wird nicht klar kommuniziert, dass eine Kaution zu entrichten ist und sie wird spät zurückgezahlt." Die AK wolle nun auf diese Praktiken aufmerksam machen.
Vor Abschluss einer Mietvereinbarung - via Homepage oder App - wird nicht auf die Kaution (500 oder 1.000 Euro je nach Mietdauer) hingewiesen, diese ist lediglich in den 24-seitigen AGB erwähnt. Das ist nach Ansicht der Konsumentenschützer keine ausreichende Information. Die AGB werden durch Anklicken einer Box in den Vertrag einbezogen. Erst nach Abschluss des Geschäfts wird von der Firma auf die Kaution aufmerksam gemacht.
123-Transporter: Vermeintlich günstige Lösung bindet über zwei Jahre
Als Alternative bietet das Unternehmen einen Kautionsverzicht um 149 Euro oder eine Mitgliedschaft über 24 Monate um 67 Euro im Monat an, das macht 1.608 Euro in zwei Jahren - ein schlechtes Geschäft für alle, die nur gelegentlich einen Transporter benötigen; auch wenn in diesem Zeitraum keine Kaution für jede weitere Transportermiete mehr anfällt und monatlich ein Rabatt von 20 Prozent auf eine ausgewählte Buchung gewährt wird. Viele Menschen seien überrascht von der Kaution, wenn sie den Vertrag schon abgeschlossen haben und nehmen dann die - für den Moment - vermeintlich "günstigere" Lösung mit Kautionsverzicht oder Langzeit-Abo, so die AK.
Nach Einschätzung der AK Oberösterreich ist die 24-monatige Bindung unangemessen lange und daher rechtsunwirksam. Viele Beschwerden betrafen auch die schleppende Rückzahlung der hinterlegten Kaution. Laut AGB der Firma wird die Kaution nicht automatisch erstattet. Die Rückerstattung kann erst 28 Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs beantragt werden und es kann noch einmal bis zu 28 Tage dauern, bis das Geld zurückgezahlt wird. In einigen Fällen war die Kaution aber auch nach diesem Zeitpunkt noch immer nicht am Konto. Nach Intervention der AK wurde jedoch rasch überwiesen.
(APA/Red)
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