Einem Enthaftungsantrag seines Verteidigers Norbert Wess wurde am Montag seitens des Wiener Landesgerichts für Strafsachen nicht Folge gegeben. Es wird weiterhin von dringendem Tatverdacht und dem Vorliegen von Haftgründen ausgegangen.
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn mitteilte, findet amtswegig die nächste Haftprüfungsverhandlung spätestens am 10. Juni statt. Gegen den Beschluss auf Verlängerung der U-Haft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das Oberlandesgericht (OLG) Wien möglich. Die Verteidigung gab vorerst keine Erklärung ab.
(APA)
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