OGH-Urteil zu Servicegebühr bei Ö-Ticket ist da

Auch Klauseln, die eine Nicht-Rückerstattung der Servicegebühr - etwa im Fall einer Veranstaltungsabsage - vorsehen, seien erlaubt.
OGH entschied anders
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte 2023 CTS Eventim Austria im Auftrag des Sozialministeriums aufgrund diverser Klauseln in den Vertragsbedingungen geklagt. Das Handelsgericht Wien erklärte die beanstandeten Regelungen zur Servicegebühr für unzulässig, auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) sah die Bestimmungen als intransparent und benachteiligend an. Der OGH entschied nun anders.
(APA/Red)
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