Mutter nach Fleischwolf-Unfall mit Tochter nicht vor Gericht erschienen – Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt

Die 28-jährige Mutter einer Zweijährigen, die bei einem schweren Haushaltsunfall eine Hand verlor, ist am Donnerstag nicht zur geplanten Gerichtsverhandlung erschienen. Ihre Anwältin übermittelte dem Wiener Landesgericht, dass die Frau sich „dauerhaft mit ihren Kindern nach Syrien zurückgezogen“ habe. Der Prozess wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit vertagt. Das Gericht prüft derzeit den aktuellen Aufenthaltsort der Frau.
Schwere Verletzung durch Fleischwolf in Wiener Wohnung
Der Vorfall ereignete sich am 2. Februar in der Wohnung der Familie im Wiener Bezirk Ottakring. Die zweijährige Tochter schaltete dort einen Fleischwolf ein, der auf dem Wohnzimmerboden stand, und griff in das Gerät. Das Mädchen verlor dabei ihre linke Hand.
Die Staatsanwaltschaft Wien wirft der Mutter grobe Vernachlässigung vor und klagte sie wegen „Vernachlässigens Unmündiger mit schweren Dauerfolgen“ an.
Anklage: Mutter ließ Gerät eingesteckt zurück
Laut Anklage hatte die Mutter zuvor mit dem Fleischwolf Faschiertes zubereitet. Sie schaltete das Gerät zwar aus, bevor sie das Wohnzimmer verließ, ließ jedoch das Kabel in der Steckdose. Eine Bekannte der Mutter befand sich währenddessen noch im Raum, konnte jedoch nicht eingreifen, als das Kind das Gerät erneut einschaltete.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, es sei fahrlässig gewesen, den Fleischwolf nur auszuschalten, ohne ihn vollständig vom Strom zu trennen. Damit habe die Mutter ihre Sorgfaltspflicht gegenüber ihrem Kind verletzt.
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