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OGH-Urteil zu BAWAG-Kreditbearbeitungsgebühren

Laut OGH sind die Kreditbearbeitungsgebühren der BAWAG unzulässig.
Laut OGH sind die Kreditbearbeitungsgebühren der BAWAG unzulässig. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die von der BAWAG erhobenen Bearbeitungsgebühren von 1,5 Prozent auf Verbraucherkredite unzulässig sind. Der Verbraucherschutzverein fordert die Rückzahlung der Gebühren, während die Wirtschaftskammer Österreich eine andere Sichtweise hat. Die BAWAG prüft noch die konkreten Auswirkungen des Urteils.

Der OGH stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Klausel eine erhebliche Benachteiligung darstellt. Der Gerichtshof sieht Schwierigkeiten in der Methode der Gebührenberechnung in Abhängigkeit von der Kredithöhe. Grundsätzlich seien Bearbeitungsgebühren für Kredite jedoch nicht unzulässig. Es sei jedoch nicht verständlich, warum die Abwicklung eines Hypothekendarlehens über 440.000 Euro mehr Aufwand erfordern sollte als bei einem Darlehen von 220.000 Euro, so der Gerichtshof.

BAWAG prüft Auswirkungen von OGH-Urteil zu Kreditbearbeitungsgebühren

"Die BAWAG nimmt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Kenntnis und prüft die konkreten Auswirkungen des Urteils", so die Bank. Dafür habe sie eine Frist von sechs Monaten bekommen. Die Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) betonte in einer Aussendung am Montag, dass es sich bei dem Verfahren um "ein abstraktes Verbandsverfahren" handle, in dem abstrakt Klauseln beurteilt wurden, jedoch keine Aussage zu den Rechtsfolgen im Einzelfall getroffen wurden, heißt es in einer Aussendung vom Montag. Der OGH-Entscheid löse daher "keinen Automatismus auf Rückzahlung" aus, sagte Sparten-Geschäftsführer Franz Rudorfer. Dafür sei eine Einzelfallbeurteilung nötig.

Nach OGH-Urteil zu BAWAG-Kreditbearbeitungsgebühren: VSV will auch Unterlassungsklage einbringen

Anders sehen das die Verbraucherschützer. Laut VSV müsse die Bank die Gebühren nun zurückzahlen. "Die Banken haben exorbitante Übergewinne gemacht, daher ist es nur recht und billig, dass zu Unrecht bezogene Gebühren rasch und unkompliziert an die Kunden zurückbezahlt werden", sagte Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom VSV laut Aussendung. Auch die Arbeiterkammer (AK), die gegen BAWAG und Santander Consumer Bank geklagt hatte, will nun nach einer Lösung suchen, damit betroffene Kundinnen und Kunden "einfach und unkompliziert ihre zu Unrecht bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr zurückbekommen", hieß es in einer Aussendung. Für den VSV ist es mit dem OGH-Urteil allein zudem noch nicht getan. In den kommenden Tagen will der VSV eine Unterlassungsklage einbringen - zunächst gegen die BAWAG, später gegen alle weiteren großen Banken. So soll sichergestellt werden, dass die Rückforderungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verjähren. Auch Abhilfeklagen plant der VSV, sollte die BAWAG Rückzahlungen verweigern.

(APA/Red)

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