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Streit um Hautkrebsvorsorge zwischen Gesundheitskasse und Ärztekammer

Die Kasse droht der Ärztekammer wegen der Hautkrebsvorsorge mit der Schiedskommission.
Die Kasse droht der Ärztekammer wegen der Hautkrebsvorsorge mit der Schiedskommission. ©APA/EVA MANHART (Symbolbild)
In zahlreichen Bundesländern wird die Muttermalkontrolle zur Hautkrebsvorsorge nicht mehr als Krankenkassenleistung anerkannt. Zuletzt hat Niederösterreich entschieden, diese Leistung nicht mehr zu übernehmen. Die ÖGK lehnt es ab, dass Patienten dafür selber zahlen müssen und erwägt, die Landesschiedskommission einzuschalten.

Laut einem Bericht des "Standard" wird die Ganzkörper-Kontrolle in Niederösterreich ab dem 1. April nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Die vertraglichen Grundlagen zwischen Ärztekammer und Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bleiben unverändert. Die Ärztekammer ist der Ansicht, dass die Untersuchung nicht Teil der Vorsorgeuntersuchung sei und nur als kurative Leistung zähle, wie dem "Kurier" mitgeteilt wurde.

Streit um Hautkrebsvorsorge könnte vor Bundesverwaltungsgericht landen

Statt insgesamt rund 40 Euro, davon 19 für die Hautuntersuchung selbst, wollen die Mediziner von den Patienten nun privat 60 bis 90 Euro verlangen, berichtete die "ZiB2" des ORF am Donnerstag. Dass es den Ärzten - wie von ihnen beteuert - aber nicht ums Geld geht, glaubt man in der ÖGK nicht. Man warnt vor einer Verunsicherung der Bevölkerung und sieht eine einseitige Änderung der Vorgangsweise. Gegenüber der APA betonte man in der ÖGK, dass man nach dem Kurienbeschluss unverzüglich mit der Ärztekammer in Kontakt treten werde. "Wir werden diesen Beschluss nicht akzeptieren", so eine Sprecherin. Sollten die Gespräche nicht positiv verlaufen, wolle man in ein Schiedskommissionsverfahren auf Landesebene gehen, um diese Frage zu klären. Gibt es auf dieser Ebene keine Klärung, käme dann das Bundesverwaltungsgericht zum Zug. In anderen Bundesländern gibt es in diesem Bereich ebenfalls schon Einschränkungen, etwa in der Steiermark, in Tirol und in Vorarlberg. In Oberösterreich und Salzburg gibt es laut ÖGK eine eigene Leistungsposition für Muttermalvorsorge. Der Vertrag in Wien ähnelt jenem in Niederösterreich, dort werde er aber so wie bisher gehandhabt, hieß es in der Kasse. Ändern könnte sich all das durch den angestrebten bundesweiten Gesamtvertrag. Bisher scheiterte dieser aber an den finanziellen Forderungen der Ärztevertreter.

(APA/Red)

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