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Vogelgrippe-Update: Was sich für Geflügelhalter jetzt ändert

Die Stallhaltepflicht wurde aufgehoben.
Die Stallhaltepflicht wurde aufgehoben. ©Canva (Symbolbild)
Nach Monaten der Vorsichtsmaßnahmen wurde die Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe in Österreich aufgehoben.
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Nachdem es seit vergangenem November wegen der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe in 25 österreichischen Bezirken gegeben hatte, ist diese Maßnahme nun aufgehoben worden. Die Stallhaltepflicht hatte für Betriebe ab 50 Tieren gegolten. Laut aktueller Einschätzung gibt es nun keine Bezirke mehr mit "stark erhöhtem" Risiko - das Risiko in ganz Österreich ist "nur" mehr erhöht, hieß es am Mittwoch aus dem Büro des Kärntner Agrarreferenten Martin Gruber (ÖVP).

Vogelgrippe: Risiko gesunken

Verpflichtend sind weiterhin Präventionsmaßnahmen, um den Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Das geschieht etwa mit Netzen, Dächern und Abzäunungen sowie mit der Fütterung der Tiere im Stall und mit der Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel. Auch alle Geräte, Transport- und Beförderungsmittel für Geflügel sowie Ladeplätze sind sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren.

Eine Meldepflicht besteht weiterhin, wenn in einer Geflügelhaltung ein "Abfall der Futter- und Wasseraufnahme der Tiere von mehr als 20 Prozent" festgestellt wird. Gemeldet werden muss auch, wenn eine Verminderung der Eierproduktion um mehr als fünf Prozent für mehr als zwei Tage sowie eine "Mortalitätsrate höher als drei Prozent in einer Woche" bemerkbar ist.

Übertragung zwischen Vögeln

Die sogenannte Aviäre Influenza oder Geflügelpest wird vor allem zwischen Vögeln übertragen und die Tiere erkranken je nach Subtyp oft schwer und verenden. Besonders betroffen sind Hühner, Puten und zahlreiche Wildvogelarten. Auch Übertragungen auf Säugetiere sind möglich, Ansteckungen von Menschen und Todesfälle aber selten.

(APA/Red)

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