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Baukartell - Nächste Millionen-Geldbuße

Was die Geldstrafe betrifft ist die Entscheidung des OLG nicht rechtskräftig.
Was die Geldstrafe betrifft ist die Entscheidung des OLG nicht rechtskräftig. ©APA/EVA MANHART (Symbolbild)
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat rund um das Baukartell als Kartellgericht gegen zwei Nebenbeteiligte eine Geldbuße von 1,7 Millionen Euro verhängt, bzw. eine Kartellrechtsverletzung festgestellt. 

Das OLG gab damit den Anträgen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) "vollinhaltlich statt", heißt es in einer Aussendung. Im Fall der Geldstrafe ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

Firmennamen nicht genannt

Im zweiten Fall, wo das BWB nur eine Kartellrechtsverletzung festgestellt haben wollte, befinde sich das betroffene Unternehmen in Liquidation. Die Namen der betroffenen Firmen werden nicht genannt. Die entsprechenden Vergehen beträfen im wesentlichen Niederösterreich, in geringem Ausmaß gehe es um Projekte im Burgenland, so eine OLG-Sprecherin.

"Gegenstand dieser beiden Verfahren sind regionale Beteiligungen an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und/oder Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Tiefbau", geht aus der Mittelung des OLG hervor.

Kartell 2016 aufgeflogen

Das Kartell betrifft die Bauwirtschaft in ganz Österreich, wobei schwerpunktmäßig der Bereich Straßenbau betroffen ist. Betroffen sind sowohl öffentliche aber auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben. Aufgeflogen ist das Kartell 2016 als bei der Kärntner Baufirma Kostmann - spätere Kronzeugin - ein Ordner gefunden wurde.

(APA/Red)

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