Drohung mit Klage: Parkplatz-Abzocke in Wien-Donaustadt

Wer in den engen Gassen in Wien-Donaustadt kurz parkte oder wendete, sieht sich häufig mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen von mehreren hundert Euro konfrontiert. Oft wird mit der Drohung einer Besitzstörungsklage gearbeitet, falls das Geld nicht sofort gezahlt wird. Diese Methoden stammen von einer Firma, die an der gleichen Adresse ansässig ist, wie Wien Heute berichtet.
Verdacht auf Verbindungen: Abzocke in Wien-Donaustadt kein neues Problem
Nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) verpflichtete sich eine betroffene Firma, diese Machenschaften zu unterlassen. Doch wie der „Falter“ berichtet, haben mittlerweile zwei neue Firmen an dieser Adresse ihre Geschäftstätigkeiten aufgenommen. Diese Firmen, mit Sitz in Polen, könnten in direktem Zusammenhang mit der vorherigen Firma stehen. Martin Hoffer, Chefjurist beim ÖAMTC, äußerte in einem Interview: „Es spricht einiges dafür, dass hier ein Zusammenhang besteht, der über den Zufall hinausgeht.“
Der Wiener Unternehmer Michael N. wurde medial thematisiert, da der Verdacht besteht, dass er mit den Abmahnfirmen in Verbindung steht. Man verweist jedoch darauf, dass er eine Firma an derselben Adresse in Polen habe. Auf Anfrage des ORF Wien erklärte der Anwalt des Unternehmers, dass an dieser Adresse viele Unternehmen gemeldet sind, was keine gesellschaftsrechtliche Verbindung bedeute. Es wird betont, dass der Mandant weder direkt noch indirekt an den neuen Unternehmen beteiligt sei.
Parkplatz-Masche in Wien laut ÖAMTC nicht illegal
Laut dem ÖAMTC wird an mehreren Orten in Wien Parkplatzabzocke betrieben. Die Geschäftspraktiken dieser Unternehmen, die teilweise Millionengewinne erwirtschaften, sind jedoch nicht illegal und daher schwer zu unterbinden. Der Besitzstörungsanspruch, auf den sich die Firmen berufen, sei nicht in der Lage, die Nutzer effektiv zu schützen. Hoffer erläutert: „Es geht nicht darum, ob derjenige, der den Besitz überwacht, berechtigt ist, sondern ob er in irgendeiner Form Besitz hat und dieser gestört wurde.“
Aufgrund der häufigen Gerichtsentscheidungen zugunsten solcher Forderungen ist der ÖAMTC der Meinung, dass eine gesetzliche Regelung notwendig ist, um hohe Geldforderungen von privaten Firmen zu unterbinden.
(Red)
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