Letzte Erinnerung: 13.000 Wiener Parkpickerl verlieren ab März ihre Gültigkeit

Die Magistratischen Bezirksämter ziehen zum Auslaufen von 50.000 Parkpickerln Zwischenbilanz: Dies betrifft vor allem die großen Bezirke 13, 21, 22 und 23. Im 22. Bezirk sind es rund 2.800, gefolgt vom 21. Bezirk mit rund 2.700 und an dritter Stelle der 23. Bezirk mit rund 1.740 Parkpickerl, für die noch kein neuer Antrag gestellt wurde und in den nächsten Tagen bearbeitet werden müssten.
Viele Parkpickerl in Wien nur noch bis Ende Februar gültig
Die Magistratischen Bezirksämter appellieren, das Parkpickerl noch rechtzeitig zu beantragen, um allfällige Strafen zu vermeiden. Der Antrag kann persönlich beim zuständigen Bezirksamt des Hauptwohnsitzes oder mittels Online-Antrag für mindestens 4 Monate und maximal 2 Jahre beantragt werden.
Bei der Online-Antragstellung kann es bis zu einer Woche dauern, bis die Zahlung eingelangt ist und der Bescheid zugestellt wird. Je nach Bankinstitut kann es einige Tage in Anspruch nehmen und ist von Bankinstitut zu Bankinstitut unterschiedlich. Nähere Informationen rund um das Parkpickerl und die Möglichkeit zur Online-Antragstellung sind unter https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parken/kurzparkzone/parkpickerl.html zu finden.
Die Gültigkeit des Parkpickerls kann im Übrigen jederzeit hier selbst überprüft werden.
(Red)
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