Buwog-Affäre: OGH-Verhandlung über Grasser-Rechtsmittel im März

Grasser, Meischberger und Hochegger reichten gegen die im Jahr 2020 verhängten Haftstrafen Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein. Laut einer Mitteilung des OGH vom Donnerstag sind die Verhandlungen für den 20., 21., 24. und 25. März 2025 angesetzt.
Haftstrafen in Buwog-Affäre gegen Grasser, Maischberger und Hochegger
Der Ex-Finanzminister wurde im Straflandesgericht Wien am 4. Dezember 2020 von Richterin Marion Hohenecker zu acht Jahren Haft verurteilt, Maischberger fasste sieben Jahre Haft aus und Hochegger sechs Jahre. Den 168 Tage dauernden Verhandlungen gingen sieben Jahre Ermittlungsarbeit voran, bevor die Hauptverhandlung am 12. Dezember 2017 begann. In der Causa Buwog ging es um die Privatisierung der Bundeswohngesellschaften während der Amtszeit Grassers. Eine dieser Gesellschaften war die Buwog. Grasser wurde wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme verurteilt, Meischberger wegen Beihilfe und Beweismittelfälschung.
Hochegger wurde nicht nur die Beitragstäterschaft zu Grassers Delikten zur Last gelegt, sondern auch jene zur Bestechung des früheren Finanzministers durch den damaligen Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und den Ex-Chef der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (RLB OÖ). Laut dem nicht rechtskräftigem Urteil soll es im Rahmen der Causa Buwog zu verdeckten Provisionsabsprachen in Höhe von 9,6 Mio. Euro gekommen sein. Und ein Teil davon soll auch bei Grasser gelandet sein. Und 200.000 Euro sollen bei der Einmietung der Finanz in den Büroturm Terminal Tower in Linz geflossen sein.
Grasser nannte das Urteil das ein "glattes Fehlurteil" sowie ein "politisches Urteil". Meischberger warf der Richterin Befangenheit vor. Die Anwälte von Grasser und Meischberger haben bereits anlässlich der Urteilsverkündung 2020 angekündigt, wegen der langen Verfahrensdauer vor den Europäischen Gerichtshof zu gehen.
(APA/Red)
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