Steuerausgleich 2024: Höhere Rückzahlungen durch neue Regelungen

Arbeitnehmer und Pensionisten können auch dieses Jahr wieder von zu viel bezahlter Lohnsteuer profitieren. Dank erhöhter Absetzbeträge und Valorisierungen fallen die Gutschriften mit durchschnittlich 1.000 Euro besonders großzügig aus.
Negativsteuer: Auch Geringverdiener profitieren
Selbst wer keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer zahlt, kann vom Steuerausgleich profitieren. Für das Steuerjahr 2024 sind Auszahlungen von bis zu 1.331 Euro pro Person als direkte Auszahlung oder SV-Bonus möglich. Diese "Negativsteuer" funktioniert als Sozialversicherungserstattung für Personen mit geringer Steuerlast.
Maximale SV-Rückerstattung für verschiedene Gruppen
Für das Steuerjahr 2024 belaufen sich die maximalen Rückerstattungen der Sozialversicherung auf 55 Prozent oder 1.215 Euro im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung. Besteht zusätzlich ein Anspruch auf die Pendlerpauschale, steigt der Betrag auf höchstens 1.331 Euro. Pensionisten stehen 80 Prozent bzw. 637 Euro zu. Für das Jahr 2025 werden diese Werte nochmals erhöht und bringen ab 2026 sogar bis zu 1.398 Euro für Arbeitnehmer.
Kindermehrbetrag: Zusätzliche Unterstützung für Familien
Der Kindermehrbetrag wurde auf 700 Euro pro Kind erhöht (vorher 550 Euro). Dieser steht zu, wenn mindestens 30 Tage steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt wurden und ein Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag besteht.
(Red)
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