Teichtmeister muss Wiener Burgtheater doch mehr Schadenersatz zahlen

Das Burgtheater bekam in zweiter Instanz 58.725 Euro zugesprochen, bestätigte OLG-Sprecherin Susanne Lehr der APA Dienstagmittag eine Meldung der "Kronen Zeitung". Die Entscheidung sei allerdings nicht rechtskräftig, sagte Lehr.
Die Burg hatte Teichtmeister entlassen, nachdem gegen diesen strafrechtliche Ermittlungen wegen Besitzes und Herstellung von bildlichem Missbrauchsmaterial von Kindern und Jugendlichen eingeleitet worden waren, die später zu einer Verurteilung führten. In weiterer Folge brachte das Burgtheater beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien gegen Teichtmeister eine Schadenersatzklage ein, in der knapp 95.000 Euro an Kosten für ausgefallene Vorstellungen, Umbesetzungen, die Umgestaltung von Programmheften sowie Krisenkommunikation und Rechtsberatung geltend gemacht wurden. Das ASG sprach der Burg im vergangenen Mai 19.231 Euro zu, was dem Theater zu wenig war. Mit der dagegen eingelegten Berufung hatte man nun Erfolg.
Teichtmeister kann noch außerordentliche Revision einlegen
Teichtmeister kann gegen die Entscheidung des OLG allerdings noch außerordentliche Revision einlegen. Ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist unklar. "Die Frist dafür ist noch offen", teilte OLG-Sprecherin Lehr mit.
(APA/Red)
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