Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte Großteil der Ermittlungen gegen Ex-Minister Brandstetter ein

Gegen Ex-ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter war unter anderem wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie wegen Amtsmissbrauchs in seiner Zeit als Minister ermittelt worden. Die Ermittlungen wegen falscher Beweisaussage vor dem ÖVP-Untersuchungsausschuss wurden hingegen ausgeschieden, so die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Donnerstag
Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch und Amtsgeheimnis-Verletzung gegen Ex-Minister Brandstetter vom Tisch
Dahingehend stehe noch eine Entscheidung an, dies werde "gesondert erledigt", sagte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr zur APA. Bei dem Vorwurf der falschen Beweisaussage vor dem Untersuchungsausschuss geht es um Angabe Brandstetters, wonach er sein privates Mobiltelefon am 25. Februar 2021 anlässlich des Vollzugs einer Sicherstellungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft Wien nicht herausgeben habe können, da er es nicht bei sich, sondern zu Hause hatte.
Sämtliche andere Vorwürfe waren indes vom Tisch. Es hätten sich "keine hinreichenden Beweise ergeben", hieß es. Gegen Brandstetter war wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt worden, weil er den mittlerweile verstorbenen Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek angestiftet haben soll, eine Hausdurchsuchung beim Unternehmer Michael Tojner zu verraten. Brandstetter war damals als Anwalt Tojners tätig. Ein weiterer Amtsmissbrauchsvorwurf betraf eine Postenbesetzung in Brandstetters Amtszeit als Justizminister von 2013 bis 2017. Der mittlerweile 67-Jährige wurde verdächtigt, in amtsmissbräuchlicher Weise auf Personalentscheidungen Einfluss genommen und Auftragsvergaben rechtswidrig durchgeführt zu haben. Durch Äußerungen in einem Zeitungsartikel soll er zudem das Vergehen der üblen Nachrede zum Nachteil eines Ministerialbeamten begangen haben, lautete ein weiterer Vorwurf, der sich offenbar nunmehr als unrichtig herausstellte.
Der Fall erregte Aufsehen, weil die Staatsanwälte Anfang 2021 sogar beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) um Amtshilfe baten, um elektronische Geräte Brandstetters sicherzustellen. Brandstetter war damals zwischenzeitlich (von 2018 bis 2021) Verfassungsrichter, räumte diesen Posten aber nach Bekanntwerden von Chats mit Pilnacek, in denen man sich über Höchstgerichtsentscheide austauschte und Pilnacek abwertende Aussagen in Richtung VfGH-Mitglieder tätigte. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck in der Causa war der Oberstaatsanwaltschaft bereits im Jänner 2024 übermittelt worden. Daraufhin wurde er im Justizministerium bzw. im Weisungsrat behandelt und anschließend wieder nach Innsbruck zurückübermittelt.
(APA/Red)
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