Nach Privatanklage: Voglauer wird nicht ausgeliefert

Am Ende der Plenarsitzung am Mittwoch gab es keine Zustimmung für die vom Landesgericht Klagenfurt beantragte behördliche Verfolgung Voglauers wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede. Mit Ausnahme der FPÖ waren alle Parteien der Ansicht, dass Voglauers Kommentar im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit erfolgt war.
Grund für den Antrag des Landesgerichts Klagenfurt zur "Auslieferung" Voglauers war eine Privatanklage wegen übler Nachrede des Rechtsextremisten Martin Sellner, dem sie das Zeigen des Hitlergrußes unterstellt hatte.
(APA/Red)
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