"Grundregelkurse" für Asylwerber bislang mit knapp 4.500 Teilnehmern

Laut Statistik des Ministeriums verweigerten 90 Personen die Teilnahme und mussten eine Halbierung ihres Taschengelds auf 20 Euro hinnehmen. Das betraf auch rund 1.030 Asylwerber, die der Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit nicht nachgekommen sind.
Gemeinnützige Arbeit von Asylwerbern
Seit Mitte Juli müssen Asylwerber in der Bundesbetreuung gemeinnützige Arbeit - etwa die Pflege von Grün- oder Parkanlagen oder Sportflächen im Eigentum der Gemeinde - im Ausmaß von 10 Stunden leisten, sofern sie gesundheitlich dazu im Stande sind. 2.650 Personen (72 Prozent) davon kamen dieser Verpflichtung bisher nach und leisteten rund 183.000 Stunden gemeinnützige Arbeit.
"Grundregelkurse": Hunderte Module durchgeführt
Die "Grundregelkurse" wurden im Mai vorgestellt. Ziel war es, Flüchtlinge schon einzubeziehen, noch bevor ihr Asylstatus geklärt ist. Gemeinsam mit dem Integrationsfonds wurde von der Bundesbetreuungsagentur ein Curriculum entwickelt, bisher wurden knapp 2.000 Module durchgeführt. Dabei geht es etwa um Kultur und Umgangsformen, Demokratie, Rechte und Pflichten, Gleichberechtigung und Sensibilisierung zu Formen des Antisemitismus. Die "Grundregelkurse" ergänzen dabei die "Orientierungs- und Wertekurse", die von bereits anerkannten Flüchtlingen absolviert werden müssen.
Die Devise im Innenministerium lautet, wer Schutz und Unterstützung bekomme, solle auch etwas zurückgeben. "Durch die Arbeitspflicht, die Umsetzung einer Sachleistungskarte und der seit Juni ebenfalls verpflichteten Werte-Schulung für Asylwerber setzen wir ein klares Zeichen für ein strenges und damit auch gerechtes System, hart aber fair!", wird Karner in einer Stellungnahme zitiert.
(APA/Red)
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