Wiener Kurzparkzonen am 31. Dezember in Kraft

Die ÖAMTC-Verkehrsexperten erinnen, dass es sich beim 31. Dezember nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt, also sind in den flächendeckenden Kurzparkzonen in Wien zwischen 9.00 und 22.00 Uhr Parkscheine beziehungsweise in den parkraumbewirtschafteten Zonen ein Parkpickerl erforderlich.
Auch sämtliche Regelungen betreffend Geschäftsstraßen, Bahnhöfe, Spitäler und Anrainerparkplätze sind zu Silvester in Wien in Kraft.
Kurzparken und Anrainerparkplätze in Wien am 31. Dezember
In den Wiener Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Parkausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds.
(Red)
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