Casag-Verfahren: Schmid erfüllte Bedingungen für Kronzeugenstatus

Thomas Schmid hat die ihm auferlegte Geldbuße von 60.000 Euro sowie die Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro bezahlt. Daher hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) das Verfahren gegen Schmid "unter Vorbehalt späterer Verfolgung" eingestellt, betätigte ein WKStA-Sprecher dem "Kurier" am Donnerstag.
Kronzeugenstatus: Schmid muss weiter zur Aufklärung beitragen
Die Zahlung war Bedingung für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus, zudem muss Schmid weiter zur Aufklärung beitragen. Der frühere Generalsekretär im Finanzministerium hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dabei wurden prominente ÖVP-Vertreter - darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz - in mehreren Causen schwer belastet.
(APA/Red)
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