Im Jänner ereignete sich vor dem Nachtlokal „Sender“ in Lustenau ein Schusswechsel, bei dem zwei Männer schwer verletzt wurden. Wie die Staatsanwaltschaft Feldkirch am Freitag gegenüber VOL.AT bestätigt, wurde jetzt Anklage wegen versuchten Mordes gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Die Anklage ist – wie Staatsanwältin Karin Dragosits gegenüber VOL.AT informiert – nicht rechtskräftig.
Ermittlungen bestätigen Tatverdacht
In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar 2024 kam es vor dem Nachtclub „Sender“ in Lustenau zu einem dramatischen Vorfall. Im Außenbereich des Lokals wurden mehrere Schüsse abgegeben, bei denen zwei Männer schwer verletzt wurden.
Nach der Schießerei vor dem Nachtclub „Sender“ in Lustenau flüchtete der mutmaßliche Täter offenbar in einem schwarzen SUV. Die Ermittler gehen davon aus, dass es eine Vorgeschichte zwischen dem Täter und den Opfern gab, die möglicherweise als Auslöser für die Tat diente.
Die Polizei führte über mehrere Monate intensive Ermittlungen durch. Diese erhärteten schließlich den Verdacht gegen den polizeibekannten A. D.*, der laut Staatsanwaltschaft Feldkirch für die Schüsse verantwortlich sein soll. Auf Grundlage der Ergebnisse erhob die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen versuchten Mordes. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, wie Staatsanwältin Karin Dragosits im VOL.AT-Gespräch konstatierte.
Tatverdächtiger hielt Polizei bereits davor auf Trab
Es war am Sonntag, dem 27. August 2023, als mehrere Personen eine Wohnung in Bregenz stürmten und dabei auch Schüsse abgefeuert wurden. Bei einer anschließenden Fahndung durch die Polizei kam es zu einer spektakulären Verfolgungsjagd, im Zuge derer auch von der Polizei Warnschüsse fielen, Autos gestoppt wurden und ein Beteiligter vor den Beamten schließlich zu Fuß floh. Der Name des damals Tatverdächtigen: A. D. In den Folgetagen kam es immer wieder zu Polizeieinsätzen in Wohnhäusern im Raum Bregenz, der Flüchtige konnte allerdings nicht gefasst werden. Sein mutmaßlicher Komplize wurde im Februar in einem separaten Prozess von der Beteiligung an der Schießerei auf das Bregenzer Haus freigesprochen, aber wegen anderer Vergehen verurteilt.
Internationaler Haftbefehl – Zufallskontrolle führte zur Festnahme
Rund sechs Monate nach dem ersten Vorfall und knapp drei Wochen nach den Schüssen vor dem Sender klickten für A. D. in Basel die Handschellen. Bei einer Routinekontrolle schlug der Fahndungscomputer der Schweizer Polizei an. A. D. wurde verhaftet und später an Österreich ausgeliefert.
Falschaussagen im Umfeld des Täters
Anfänglich galt A. D. nicht als Hauptverdächtiger für die Polizei, doch im Zuge der Ermittlungen kamen offenbar neue Erkenntnisse ans Licht. Acht Männer aus dem Umfeld des mutmaßlichen Täters sollen durch Falschaussagen versucht haben, diesen zu schützen. Diese Personen müssen sich kommende Woche vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Videoaufnahmen sollen laut einem Bericht des ORF ihre Aussagen widerlegen.
*Name ist der Redaktion bekannt
(VOL.AT)
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