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Polizei-Großeinsatz wegen Zwangsräumung bei Skandalbauer

Der Landwirt sorgt wegen angeblicher Tierquälerei bereits seit Jahren für Schlagzeilen.
Der Landwirt sorgt wegen angeblicher Tierquälerei bereits seit Jahren für Schlagzeilen. ©Canva (Symbolbilder)
Ein Landwirt sorgt in der benachbarten Schweiz für Wirbel: Der in Schweizer Medien als "Quälbauer" bezeichnete Mann soll sich trotz entsprechendem Gerichtsentscheid weigern, seinen Hof in Hefenhofen zu verlassen. Ein Großaufgebot der Polizei soll deshalb auf dem Bauernhof im Einsatz sein.

Der Tierschutzskandal rund um Ulrich K. und seinen Hof beschäftigt die Schweizer Behörden bereits seit Jahren, 2017 machte er landesweit Schlagzeilen. Der Landwirt hätte laut Gerichtsentscheid seinen ehemaligen Hof bis Mitte September verlassen sollen, er weigert sich allerdings.

Prozess und Zwangsräumung

Aktuell findet am Thurgauer Obergericht in Frauenfeld ein Berufungsprozess rund um den Fall statt. Dabei geht es vor allem um die Frage der Verwertbarkeit der Beweise gegen den Landwirt, der wegen mangelnder Beweislast in den Hauptanklagepunkten freigesprochen wurde und nur eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Geldstrafe erhielt. Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als sechs Jahre wegen Tierquälerei gefordert.

Zeitgleich wird der Hof zwangsgeräumt. Die Polizei ist mit einem Großaufgebot vor Ort. Zur Zwangsräumung kam es, weil der ehemalige Mieter Ulrich K. sich weigerte, den Hof zu verlassen. Die neuen Besitzer leiteten daraufhin rechtliche Schritte ein. Eigentlich hätte der Landwirt den Hof per Gerichtsentscheid bis spätestens 16. September verlassen sollen, nun setzen die neuen Besitzer die Zwangsräumung durch die Polizei durch. Die Umgebung um den Hof ist aktuell wohl abgesperrt. Die Kantonspolizei Thurgau bestätigte gegenüber der Schweizer Medienportal "Blick.ch" einen Einsatz.

Schlechte Zustände auf Hof schon lange bekannt

Der Fall hat eine lange Vorgeschichte, unter anderem wurde Ulrich K. 2001 wegen Verstößen gegen die Lebensmittelgesetzgebung verurteilt, da er die zwingend vorgegebenen Fleischkontrollen bei Schlachtungen unterlassen hatte. In den weiteren Jahren folgten Anzeigen durch das Veterinäramt sowie eine Verurteilung wegen Drohungen, mehrfacher Tierquälerei sowie mehrfacher Übertretung des Tierschutzes, Lebensmittel- und Tierseuchengesetzes. 2016 wurde ein vollständiges Tierhalteverbot, das über den Landwirten verhängt worden war, wegen eines Verfahrensfehlers vom Schweizer Bundesgericht wieder aufgehoben.

Großer Tierquälereiskandal in den Medien

Bereits 2017 folgten allerdings Schlagzeilen rund um Tierquälerei auf dem Hof, es fanden sogar Demonstrationen statt, bei denen die Behörden zum Handeln aufgefordert wurden. Der Hof wurde schließlich geräumt. Dabei wurden 93 Pferde, 50 Kühe, 80 Schweine, Ziegen und Schafe sowie vier Lamas sichergestellt. Einige Tiere mussten wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes vor Ort eingeschläfert werden. 2022 wurde Anklage gegen Ulrich K. erhoben, die Staatsanwaltschaft forderte eine sechseinhalbjährige Haftstrafe und ein 20-jähriges Tierhaltungsverbot.

Wegen mangelnder Beweislast wurde der Angeklagte schließlich in den Hauptanklagepunkten freigesprochen und erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Geldstrafe. Außerdem bekam er 6000 Franken für die in den Medien erfolgten Verunglimpfungen zugesprochen. Die Staatsanwaltschaft und Ulrich K. legten Berufung gegen das Urteil ein.

(VOL.AT)

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