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Freispruch in deutschem Missbrauchsprozess gegen Maddie-Verdächtigen

Christian B. kommt im Gerichtssaal an
Christian B. kommt im Gerichtssaal an ©APA/dpa-Pool/Moritz Frankenberg
Der als mordverdächtig geltende Deutsche im Fall Maddie wurde am Dienstag vom Landgericht Braunschweig von den Vorwürfen mehrerer schwerer Sexualdelikte freigesprochen.

Der 47-Jährige bleibt jedoch im Gefängnis, da er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung verbüßt. Das Urteil ist vorläufig und kann angefochten werden.

Anklage bislang nicht in Sicht

Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer in Braunschweig, Niedersachsen, sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den Angeklagten frei. Viele Prozessbeobachter hatten diesen Ausgang bereits erwartet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte.

©Moritz Frankenberg / POOL / AFP

Das Verfahren in Braunschweig zog die Aufmerksamkeit internationaler Medien auf sich, da der Angeklagte im Zusammenhang mit dem Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Allerdings ist der Maddie-Komplex offiziell nicht Teil des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen dazu dauern an, doch eine Anklage ist bislang nicht in Sicht.

Beantragt waren 15Jahre Freiheitsstrafe

Christian B. wurden zu Beginn des Prozesses im Februar drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal zur Last gelegt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme hielt die Staatsanwaltschaft weitgehend an ihrer Überzeugung fest und beantragte insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe, gefolgt von Sicherungsverwahrung. In diesem Fall wäre eine Entlassung von B. nach Verbüßung der Haft nicht möglich gewesen.

Schuldig in 4 Fällen

Die Strafverfolgungsbehörden erklärten ihn für schuldig in zwei Fällen von Vergewaltigung sowie zwei Fällen von sexuellem Missbrauch. Bei einer Vergewaltigung konnte der Vorwurf jedoch nicht aufrechterhalten werden. Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, im Falle eines Freispruchs Revision einzulegen.

Die Verteidigung forderte am Montag einen Freispruch. Die Rechtsanwälte von B. argumentierten, dass es an Beweisen fehle und die Zeugen nicht glaubwürdig seien. Am vorletzten Prozesstag hatte der Angeklagte die Gelegenheit, ein letztes Wort zu ergreifen, entschied sich jedoch dazu, nichts zu sagen.

APA/dpa

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