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Diese Verbund-Kunden bekommen jetzt Geld zurück

Verbund-Kunden bekommen Geld zurück.
Verbund-Kunden bekommen Geld zurück. ©dpa-Zentralbild/Patrick Pleul (Symbolbild)
Verbund-Kunden erhalten wegen einer rechtlich unzulässigen Strompreiserhöhung im Mai 2022 eine Rückzahlung, dies gaben der VKI und Verbund bekannt. Betroffene werden schriftlich über die Rückerstattung informiert, die bei einem Jahresverbrauch von 3.315 kWh etwa 90 Euro beträgt.

Der Verbund integrierte bis zum Jahresende 2022 in seinen Standardvertragsbedingungen eine Klausel zur Preisanpassung, die an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) gekoppelt war. Auf Basis dieser Bedingung führte der Verbund am 1. Mai 2022 bei zahlreichen Stromversorgungsverträgen eine Preiserhöhung durch.

Hier bekommen Verbund-Kunden jetzt Geld zurück

Der VKI hielt die Klausel für unzulässig und zog dagegen vor Gericht. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI in zweiter Instanz recht, das Urteil ist rechtskräftig. Für die Überweisung des zu viel kassierten Betrages ist die kostenlose Anmeldung beim VKI hier bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. Auch ehemalige Verbund-Kunden, die von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, können die Gutschrift mittels Anmeldung beim VKI erhalten. Der Verbund beklagt, dass es nach wie vor keine klaren Festlegungen für Preisänderungen gebe. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, habe man deshalb auch bei Preissenkungen keine andere Wahl, als eine Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.

Dem Verbraucherschutzverein (VSV) ist die Rückzahlung aber nicht genug. "Den Verbund Kunden steht erheblich mehr zu als in diesem Vergleich vereinbart wurde", sagte Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, laut Aussendung. Die Begründung: Neben der Preiserhöhung von 2022 sei auch die Erhöhung auf Basis des Gesetzestextes des Elektrizitätswirtschaftsorganisations-Gesetzes (ElWOG) Anfang März 2023 für unwirksam erklärt worden. Der Vergleich mit dem VKI beziehe sich aber nur auf die Preiserhöhung im Jahr 2022. "Die Kunden sollten diesen lahmen Vergleich nicht unterzeichnen, sondern sich einer Sammelklage des VSV gegen den Verbund anschließen, um erheblich höhere Rückzahlungen durchsetzen zu können," sagte Holzinger.

(APA/red)

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