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Flughafen-Zoll beschlagnahmt 130 tote Singvögel

Einfuhr verboten! 130 tote Singvögel wurden vom Flughafen Zoll beschlagnahmt.
Einfuhr verboten! 130 tote Singvögel wurden vom Flughafen Zoll beschlagnahmt. ©Hauptzollamt Ulm
Bereits Ende Juni fanden Zollbeamte am Bodensee-Airport Friedrichshafen bei der Überprüfung des Gepäcks einer Reisegruppe aus dem arabischen Raum knapp 100 Kilogramm Fleisch, darunter 130 tiefgefrorene und für den Verzehr vorbereitete Singvögel.

Im Rahmen der Ermittlungen unter Einbeziehung des Bundesamts für Naturschutz konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es sich bei den Singvögeln mutmaßlich um Wildfänge handelt. Oft werden die Vögel illegal mit Fangnetzen und Leimfängern während des Vogelzuges gefangen. In einigen Ländern gelten sie als kulinarische Delikatesse.

Einfuhr verboten: Singvögel sind streng geschützt

Die Einfuhr von Fleisch aus Drittländern ist veterinärrechtlich grundsätzlich untersagt. Die Singvögel sind nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie streng geschützt und dürfen ebenfalls nicht in die EU gebracht werden. Gegen die verantwortliche Person wird nun strafrechtlich ermittelt.

Einfuhr verboten! Singvögel als Delikatesse ©Hauptzollamt Ulm

(VOL.AT)

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