Vom 10.07. bis zum 02.09.2024 ist der Entwurf zur Begutachtung öffentlich im Gemeindehaus zugänglich. Ebenfalls abrufbar ist er auf der Homepage unter www.nueziders.at.
Während des Veröffentlichungszeitraumes kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Entwurf des REP bezieht, zum Entwurf Änderungsvorschläge erstatten. Der Entwurf samt Erläuterungsbericht liegt in diesem Zeitraum während der Öffnungszeiten im Gemeindehaus zur allgemeinen Einsicht auf. Die rechtsverbindliche Stellungnahme kann beim Amt der Gemeinde Nüziders oder per E-Mail – gemeindehaus@nueziders.at – eingebracht werden.
„Der Räumliche Entwicklungsplan ist eine entscheidende Grundlage und ein wesentliches Planungsinstrument für die Entwicklung von Nüziders in den kommenden Jahren“, betont Bürgermeister Florian Themeßl-Huber. „Deswegen der Appell: Nutzen Sie die Möglichkeit und informieren Sie sich.“
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