COFAG-U-Ausschuss: Rene Benko muss Beugestrafe zahlen

Eine Beugestrafe wurde gegen den Geschäftsmann Rene Benko aufgrund seiner Weigerung auszusagen, beschlossen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist Benko verpflichtet, 700 Euro zu entrichten. Gegen diese Entscheidung kann er noch beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen.
COFAG-U-Ausschuss: Rene Benko beantwortete Fragen zu "Chalet N" nicht
Mehrfache erfolglose Versuche führten dazu, dass Benko schließlich unter polizeilicher Begleitung als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss gebracht wurde. Der Geschäftsmann verweigerte größtenteils die Aussage, mit Verweis auf zahlreiche gegen ihn laufende Verfahren sowie auf die ebenfalls weitgehend zahlungsunfähige Signa-Unternehmensgruppe. Aufgrund der "Aussageverweigerung" wurden letztlich drei Ordnungsstrafen beantragt.
In zwei Fällen war Benkos Weigerung, Aussagen zu machen, jedoch laut Bundesverwaltungsgericht gerechtfertigt. Die verhängte Ordnungsstrafe bezieht sich auf Fragen zum "Chalet N". NEOS-Fraktionsvorsitzender Yannick Shetty interessierte sich insbesondere dafür, ob mehrere ehemalige Regierungsmitglieder Benkos Luxusimmobilie besucht hatten. Benko hatte im Ausschuss erklärt, prinzipiell zu diesem Thema keine Auskünfte geben zu wollen.
(APA/Red)
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